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Samstag, 31. August 2013

Bürgerinitiative “Rettet den Wachenberg” froh über das Urteil des VGH

“Ein Sieg für die Demokratie” vs. Trumpf der Angst

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Die Kuppe des Wachenbergs sollte durch weiteren Gesteinsabbau abgetragen werden. “Nicht mit uns”, dachten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Birkenau und Weinheim und gründeten die Bürgerinitiative “Rettet den Wachenberg”.

 

Weinheim/Hirschberg/Schriesheim, 11. Februar 2013. (red/aw) Elisabeth Kramer, Gisela Schmitt, Gunda Krichbaum und Willy Welti sind erleichtert. Ihr ehrenamtliches Engagement zur Rettung des Wachenbergs hat sich ausgezahlt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 haben sie einen Meilenstein zur „Rettung des Wachenbergs“ erreicht. Es war ein langer Weg bis zu diesem Punkt, doch am Ziel sind sie noch nicht.

Von Alexandra Weichbrodt

Das Urteil ist glasklar und grandios,

findet Elisabeth Kramer, Weinheimer Stadträtin und ehrenamtlich Engagierte der Bürgerintitaitve „Rettet den Wachneberg“. Das VGH urteilte:

Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt Weinheim über das Gebiet des Steinbruchs sind zulässig.

Alles dokumentiert: Bereits Anfang der 90er wurden Unterschriften zum Erhalt des Wachenbergs gesammelt.

Ein Präzedenzfall, denn hier werden Bauleitpläne zum Schutz vor Veränderungen aufgestellt und genehmigt. Die Stadt Weinheim darf die Landschaft ihrer Bergstraßen-Silhoutte mit einem Bebauungsplan schützen.

Bereits seit den 80er Jahren stehen Auseinandersetzungen mit den Pophyrwerken im Raum. Elisabeth Kramer berichtet und dokumentiert seit über drei Jahrzehnten die Arbeitsweise im Steinbruch am Wachenberg. Anfang der 90-er Jahre wurden schon einmal Unterschriften gegen einen erweiterten Abbau des bekannten Wahrzeichens Weinheims gesammelt. Nach Ansicht der Bügerinitiative wurden die industriellen Bedürfnisse lange Zeit mehr berücksichtigt als die Anliegen der Bevölkerung.

Anstoß der Initiative kam aus Birkenau

Willy Welti hält das Urteil für:

Einen Sieg für die Demokratie.

Das Urteil zeige, dass auch Bürger zu ihrem Recht kommen können. Willy Welti war es damals, vor über acht Jahren, der das Thema auf die Agenda brachte.

Er ist Mitglied im Ortsverein des BUND (Bund für Umewelt und Naturschutz in Deutschland) in Birkenau, und hörte damals von den Vorhaben der Porphyrwerke. Nach einem Hangrutsch im Jahr 2003 hatten die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim einen Antrag auf „Hangsicherung“ gestellt, der eine Abbaufläche von insgesamt 7,2 Hektar innerhalb von 30 Jahren vorsah. Ein Vorhaben, welches Willy Welti nicht ohne weiteres durchgehen lassen wollte. Er wand sich mit über 20 offenen Fragen an die Birkenauer Gemeindevertretung und stieß auf offene Ohren.

Im Rahmen der Agenda21, einem Arbeitskreis für Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Naturschutz, fand eine erste öffentliche Anhörung statt. Das Interesse der Bevölkerung war groß. Auch Weinheimer Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit sich zu informieren. Elisabeth Kramer erinnert sich:

Birkenau hatte es damals einfacher, denn sie waren nicht an der Planung beteiligt oder in der Verantwortung. Dort sagte man einfach: Unsere Landschaft soll erhalten werden.

Weinheim hingegen war in einem gewissen Zwiespalt. Die Stadt wollte den Unternehmern zunächst natürlich auch das Recht auf Ressourcenabbau gewähren. Grundstückseigentümer war die Stadt ohnehin nicht, das ist die Gemeinde Hirschberg. Diese verpachtet das Gelände an die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim.

Deckmantel „Hangsicherung“ – Trumpf der Angst

Nach der Großrutschung im Jahr 2003 spielten die Porphyrwerke dann den Trumpf der Angst aus. Aus Sicht der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim sei der Ausbau nötig, um Sicherheitsmaßnahmen gegen Felseinstürze vorzunehmen. Gisela Schmitt erkennt darin Kalkül: „Diese Großrutschung kam den Porphyrwerken sehr gelegen. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Abbaugenehmigung von 1983 nämlich eigentlich ausgelaufen. Durch die Rutschung aber hatten sie die nötigen Argumente für eine weitere Sicherung und Abbautätigkeit.“

Das ist ein bekanntes Druckmittel von Pophyrwerken,

weiß auch Willy Welti. So wolle man der Bevölkerung weiß machen, dass der ganze Berg runterkommen könne und kein Weg an der Hangsicherung vorbei führe. Die ersten Zweifel daran kamen aber schnell als man sah, dass die Mitarbeiter nach wie vor – in dem ja eigentlich so Einsturz gefährdetem – Steinbruch arbeiteten.

Die haben sogar noch gesprengt. So gefährlich konnte es also nicht sein,

erinnert sich Gunda Krichbaum, die in unmittelbarer Nähe zum Steinbruch in Höhe der Fuchs’che Mühle wohnt. Aussagen und Handlungsweise der Steinbruch-Betreiber waren also äußerst widersprüchlich.

“Landratsamt ist seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.”

Widersprüche gab es auch zwischen den in der Abbaugenehmigung von 1983 erteilten Auflagen und den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen. Lange Zeit war der genaue Inhalt der Abbaugehnehmigung der Bürgerinitiative nicht bekannt. Erst nach dem Fund der Original-Genehmigung aus dem Jahr 1983, hatte die Initiative etwas in der Hand, mit der sie die Handlungen der Porphyrwerke beim Landratsamt abmahnen konnte. Dort zeigten sich die Zuständigen allerdings nur wenig kooperativ.

Die Aufsichtsbehörde, das Landratsamt, hat es unseres Erachtens nach versäumt genügend Aufsicht zu betreiben. Da gab es starke Auseinandersetzungen zwischen uns und dem Landratsamt,

kritisiert Elisabeth Kramer. „Dort arbeiten ja auch keine Spezialisten für Gesteinsabbau“, ergänzt Willy Welti. Bereitgestellte Informationen von Seiten der Bürgerinitiative wurden allerdings auch nicht wirklich in die Thematik einbezogen. Viele Auflagen seien nachweisbar nicht eingehalten worden. Der Hinweis darauf wurde von Seiten des Landratsamt aber nur wenig beachtet oder bagatellisiert:

Die Reaktionen vom Landratsamt waren schon arrogant. Immer, wenn wir auf die Differenzen zwischen der Genehmigung und den wirklichen Tätigkeiten hingewiesen haben, wurden wir abgewatscht. Das sei doch alles nicht so schlimm.

Das ganze ging dann soweit, bis man eine offizielle Beschwerde über das Landratsamt eingereicht habe, so Kramer.

Wendepunkt im Mai 2007

Von Anfang an mit dabei: Elisabeth Kramer und Willy Welti.

Nach dem Großrutsch 2003, dem Antrag zur Hangsicherung 2005 und der anschließend gegründeten Bürgerintitiative dauerte es noch einmal gute zwei Jahre, bevor ein beschlussfähiger Antrag vor dem Gemeinderat der Stadt Weinheim vorgebracht werden sollte. Die erste Fassung des Antrags mit einer Abbaufläche von 7,2 Hektar, war bereits vom Landratsamt abgelehnt worden, nachdem die Bürgerinitiative rund 2.400 Einwendungen bei der Stadtverwaltung vorbrachte und diese sich daraufhin gegen den Ausbau aussprach. Ein darauffolgender Antrag, mit einer Abbaufläche von 4,8 Hektar, sollte 2007 den Erhalt der Kammkuppe garantieren.

Die Bürgerinitiative traute der Sache nicht und prüfte den Antrag genauer. “Vorsätzliche Täuschung”, habe man da festgestellt, denn die Kammkuppe wäre bei einer solchem Flächenabbau auf keinen Fall zu halten gewesen. Auch diesem Antrag wollte die Bürgerinititative also so nicht durchgehen lassen.

“Geniale Arbeit vom Amt für Stadtentwicklung”

Sie begannen die breite Öffentlichkeit zu informieren, traten an Gemeinderäte, Parteien und Abgeordnete heran. Sie aktivierten noch einmal die Bevölkerung, sammelten Unterschriften und Einwendungen. Über 3.000 Dokumente konnten im Frühsommer 2007 an die Stadtverwaltung übergeben werden. Doch die Beschlusskraft hatte der Gemeinderat. Elisabeth Kramer erinnert sich:

Die Gemeinderatsstitzung im Mai 2007 war wohl die spannendenste in meiner Geschichte als Stadträtin. Der Beschlussvorschlag las sich zunächst sehr “Pro” Porphyrwerke. Doch am Sitzungsabend präsentierte die Stadtverwaltung kurzfristig einen neuen Beschlussantrag. Einen, der unserem Anliegen vollkommen nachkam.

Das, in letzter Minute, ausgearbeitete Konzept der Stadtverwaltung sei “genial” gewesen. Die Mitarbeiter vom Amt für Stadtentwicklung konnten anhand eines Bebauungsplans einen Ausbau der Abbautätigkeiten verhindern. Der Beschlussantrag fiel zu Gunsten der Bürgerinitiative aus und verhinderte die Zustimmung des gestellten Antrags der Porpyhrwerke.

Sven-Patrick Marx hat hervorragend reagiert. Mit Hilfe des Bebauungsplans konnte die Stadt festlegen, wo abgebaut werden darf und wo nicht.

Ab diesem Zeitpunkt “gemeinsam aktiv”

Bis dahin war es ein langer Prozess, immer wieder musste sich die Bürgerinitiative Gehör verschaffen und ein Bewusstsein für ihr Anliegen schaffen. Nur mit kontinuierlicher Bearbeitung habe man das erreicht. Da steckte viel Arbeit drin, es wurden viele Klinken geputzt. Manch einer dachte sich bestimmt:

Da kommen wieder die nervigen Weiber von der Bürgerinititative,

beschreibt Gunda Krichbaum das langjährige Engagement.

Aber es sollte sich am Ende auszahlen. Nach der Ablehung des Antrags im Gemeinderat wusste die Bürgerinititative nun auch die Stadtverwaltung auf ihrer Seite. Die anschließende Zusammenarbeit mit der Stadt und ihrem Ämtern sei “hervorragend” und “toll” gewesen, so Krichbaum. Auch der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner habe sich nach seinem Amtsantritt stets sehr für die Anliegen der Initiative eingesetzt.

Doch so ausgefuchst die Idee, mit einem Bebauungsplan den weiteren Abbau zu verhindern, auch war, die Porpyhrwerke wollten sich nicht so einfach geschlagen geben. Denn ein gewisses Risiko ging man mit dem Bebauungsplan, der eigentlich ein Verhinderungsplan war, schon ein. Denn ein solcher Verhinderungsplan ist laut dem Bundesemissionsschutzgesetz nicht zulässig. Eine Tatsache, die Willy Welti nicht verstehen kann:

Das Bundesemissionsschutzgesetz ist sehr industriefreundlich. Doch so machen wir unsere Natur kaputt.

Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim reichen gemeinsam mit der Gemeinde Hirschberg Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Weinheim ein. Es kommt zum Showdown vor Gericht. Der wohl nervenaufreibenste Höhepunkt in acht Jahren Engagement für die Bürgerinitiative.

Beim Prozess haben wir richtig gebibbert. Wir wussten bis zuletzt nicht wie es ausgeht,

schildert Gunda Krichbaum ihre Empfindungen. Das sei “richtig spannend” gewesen. Man habe schon “gezittert”, wie das Gericht den Bebauungsplan der Stadt nun bewertet. Hätten sie ihn als Verhinderungsplan anerkannt, wären die Bemühungen der Bürgerinitiative sowie der Stadtverwaltung umsonst gewesen. Waren sie aber nicht. Das Gericht wies die Klage ab.

Das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen ist zulässig.

Der Plan der Stadt, das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen, sei

zulässig, wirksam und verwirklichbar,

urteilte der 3. Senat des VGH in Mannheim. Das Amt für Stadtentwicklung hat zudem über ein Fachgutachten nachweisen können, dass die Erhaltung des Landschaftsbildes einer Sicherung des Steinbruchhanges nicht entgegen stehe. Die Planung sei daher den Anforderungen für eine fehlerfreie Abwägung der öffentlichen und privaten Belangen gerecht geworden. Ohne jedoch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens unangemessen zu kürzen.

Neben der Bürgerinitiative zeigt sich auch die Stadtverwaltung erleichtert über das Urteil. Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner begrüßte die Entscheidung:

Heute ist ein guter Tag für Weinheim, denn unsere bekannte Berglinie mit den beiden Wahrzeichen, unseren Burgen, kann erhalten werden.

Momentan ist das Urteil des VGH nur bedingt rechtskräftigt. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen vier Wochen nach Zustellung des Urteils Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Diese würde jedoch nur erfolgreich sein, wenn beispielsweise Verfahrensfehler festgestellt werden oder unrichtige richterliche Entscheidungen nachgewiesen werden können. Erfolgt keine Beschwerde von den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim sowie der Gemeinde Hirschberg ist das Urteil nach Ablauf der vier Wochen engültig rechtskräftig und in Stein gemeißelt.

Werden auch in Zukunft ein wachsames Auge auf die Arbeiten am Steinbruch haben: Gisela Schmitt, Willy Welti, Gunda Krichbaum und Elisabeth Kramer. (v.l.n.r.)

 

Die Arbeit der Bürgerinitiative ist noch längst nicht zu Ende.

Das Urteil bedeutet nicht, dass der Abbau eingestellt wird, sondern lediglich, dass keine Veränderungen an der Kuppe vorgenommen werden dürfen. Weiter wird das Unternehmen über Jahre hinweg Renaturierungsmaßnahmen betreiben müssen. Dass diese auch tatsächlich durchgeführt werden, bleibt weiterhin zu beobachten. Denn die Bürgerinitiative kennt die Arbeitsweise des Porpyhrwerks Weinheim-Schriesheim nach jahrelanger Beobachtung nur allzu gut.

Hier müssen wir weiter wachsam sein und die Einhaltung der Auflagen kontrollieren,

formuliert Gisela Schmitt die weitere Vorgehensweise der Bürgerinitiative. Auch das bereits im Gründungsprotokoll vom 21. Februar 2005 formulierte Ziel, eine “Stillegung des Steinbruchs” zu erreichen, sei nach wie vor aktuell. Steinbrüche würden überall in Deutschland stillgelegt, warum nicht auch in Weinheim?

Wir feiern das Urteil, weil es eine ganz wichtige Station auf dem Weg zu unserem Ziel ist. Aber unsere Arbeit ist noch nicht beendet,

verspricht Elisabeth Kramer. Denn so lange der Wachenberg durch Gesteinsabbau gefährdet ist, machen sie weiter. Zum Schutz der Natur, der Anwohner und des Landschaftsbildes.

Mehrheit im Gemeinderat ist für eine erneute Behandlung

Ende Februar wird über Bürgerentscheid Breitwiesen entschieden

Weinheim, 25. Januar 2013. (red/pm) Aktualisiert. Der Bürgerentscheid zur weiteren Gewerbeentwicklung in Weinheim steht nach Ansicht der Stadtverwaltung vor einer zweiten Chance. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitgeteilt hat, liegen mittlerweile 30 Unterschriften von Mitgliedern des Gemeinderates vor. Diese Kommunalpolitiker sprechen sich – wie Oberbürgermeister Heiner Bernhard und Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner – für eine Wiederaufnahme des Themas auf die Tagesordnung des Gemeinderates aus. OB Bernhard will die neuerliche Entscheidung über einen Bürgerentscheid nun in der Sitzung am 27. Februar behandeln.

Information der Stadt Weinheim:

“30 Unterschriften hatte die Verwaltungsspitze als Bedingung für eine erneute Abstimmung genannt, weil diese Zahl der verlangten Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat entspricht, die einen Bürgerentscheid herbeiführen kann. Jetzt muss nur noch die Bürgerinitiative „Schützt die Breitwiesen“ die vorgeschlagene Fragestellung bestätigen, die nach Ansicht der Verwaltung „tragfähig,
rechtlich zulässig und transparent“ sein muss.

Diese aktuelle Entwicklung haben Bernhard und Fetzner am Freitag zunächst der Bürgerinitiative mitgeteilt. „Wie wir wissen, haben Sie als Bürgerinitiative Gespräche mit den Fraktionen und Gemeinderäten geführt, um einen Konsens über eine Wiederaufnahme des Themas sowie über die Fragestellung herzustellen. Bereits im Vorfeld der Gespräche hatten wir dies ausdrücklich begrüßt. Wir vermuten, dass als Resultat Ihrer Gespräche diese Ergebnis erzielt wurde“, heißt es in dem Schreiben.

Und so soll die Fragestellung lauten:

Sind Sie dafür, dass im Bereich ‚Breitwiesen’ die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt, das heißt, dass die bisherige Ausweisung von Gewerbeflächen im Gebiet ‚Hammelsbrunnen’ erhalten bleibt?

Bernhard und Fetzner betonen, dass alle Stadträte, die eine Unterschrift geleistet haben, einen Bürgerentscheid mit dieser Fragestellung befürworten. Allerdings:

Viele davon begrenzen ihre Unterstützung ausdrücklich nur auf diese Fragestellung.

Somit sei klar, dass die Wiederaufnahme des Themas Bürgerentscheid auf die Tagesordnung des Gemeinderats unter den genannten Bedingungen „ausschließlich mit dieser Fragestellung“ erfolgen könne. Bernhard und Fetzner:

Bei einer positiven Rückmeldung Ihrerseits haben wir große Zuversicht, dass ein von Ihnen, wie auch von uns gewünschter Bürgerentscheid zustande kommt.”

Aktualisierung:

Von Seiten der GAL-Fraktion, zu der mit Elisabeth Kramer auch eine der Sprecherinnen der BI Breitwiesen gehört, kommentierte die Information der Stadt per Pressemitteilung:

“Die GAL-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass aus der Mitte des Gemeinderats eine 2/3-Mehrheit zustande kommt, die für einen Neuanlauf zum Bürgerentscheid die gesetzliche Voraussetzung ist. Die Fraktionsvorsitzende Elisabeth Kramer dankt dafür allen RatskollegInnen, die ihre Zustimmung schriftlich erklärt haben.

Damit ist für das Votum der Bürger nur noch der formale Beschluss des Gemeinderats am 27. Februar nötig. Wir hätten uns zwar eine andere Formulierung der Fragestellung gewünscht, akzeptieren  aber den klaren Wunsch der Mehrheit,

erläutert sie. Wesentlich sei nun, endlich eine echte Bürgerbeteilung stattfinden zu lassen, um über eine wegweisende Zukunftsfrage für Weinheim zu entscheiden.

Bürgerinitiative zum Gespräch bei der Landesregierung

Bahnlärm dringt bis nach Stuttgart

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Weinheim/Stuttgart, 07. Dezember 2012. (red/pm) Schon seit einiger Zeit kämpft die Bürgerinitiative “Schutz vor Lärm” gegen den Bahnlärm in Weinheim, denn die Stadt fühlt sich dafür nicht verantwortlich. Die Bürgerinitiative hat sich nun an den Landtagsabgeordneten der Grünen, Uli Sckerl gewandt.

Gastbeitrag von GAL Weinheim:

“Der Bahnlärm, unter dem hunderte von Menschen in Weinheim tagtäglich (und besonders nachts!) leiden, ist kein Problem, das die Stadt Weinheim zu verantworten hätte. Wer den Bahnlärm entscheidend verringern will, muss sich mit der Deutschen Bahn AG, mit dem Eisenbahnbundesamt und mit den politisch Verantwortlichen, besonders dem Bundesverkehrsministerium auseinandersetzen. Um das Thema von Weinheim aus auf eine höhere Ebene zu heben, hat sich die „Bürgerinitiative Schutz vor Bahnlärm“ an den Landtagsabgeordneten der Grünen, Uli Sckerl gewandt. Dieser hat für die Sprecher der Initiative einen Termin bei der Landesregierung in Stuttgart organisiert.

In dieser Woche kam das Treffen zustande. Die beiden Sprecher der BI, Joachim Körber und Peter Thunsdorff, fuhren in Begleitung der beiden GAL-Stadträte Elisabeth Kramer und Alexander Boguslawski zur Landesregierung. Gesprächspartnerin dort war die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Gisela Splett, die gleichzeitig die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung ist. Mit von der Partie waren auch zwei Lärmschutz- und Bahnexperten aus dem Ministerium. Die Bürgerinitiative hatte es sich zum Ziel gesetzt, der Landesregierung die Dringlichkeit des Bahnlärmproblems in Weinheim deutlich zu machen und die Experten um Rat und Unterstützung im Kampf gegen den Bahnlärm zu bitten.

Joachim Körber konnte den Anwesenden sowohl die Historie, als auch die gegenwärtige Situation und die prognostizierte Entwicklung entlang der Bahnstrecke durch Weinheim hindurch eindrücklich darstellen. Auch für die Experten in Stuttgart war der Hinweis wichtig, dass zwar viel über den Güterverkehr südlich von Freiburg diskutiert wird und ebenso viel über die Lärmbelastung am Mittelrhein, dass es aber der Streckenabschnitt entlang der Bergstraße ist, der in ganz Deutschland die höchste Dichte an durchfahrenden Güterzügen aufweist. 203 Güterzüge rumpeln und rattern täglich durch Weinheim, mehr als irgendwo sonst. Der dabei erzeugte Lärm erreicht jedes Mal Werte, die weit über das gesundheitlich Zuträgliche hinausgehen, besonders in den Nachtstunden.

Unterstützung von oben

Fatal bei der Bewertung dieses Lärms ist, dass die Bahn einen sogenannten „Schienenbonus“ eingeräumt bekommt, dass sie also von Amts wegen mehr Krach machen darf als andere. Hier konnte die grüne Landesregierung der BI Unterstützung anbieten, weil sie sich dafür einsetzt, dass der Schienenbonus so schnell wie möglich fällt. Schwierig ist es auch, den Lärm an der Quelle zu minimieren, weil dafür das Zug- und Schienenmaterial technisch verbessert werden müsste – was Zeit und Geld kostet. Eine Möglichkeit, schneller zum Erfolg zu kommen, zu der auch die Regierungsexperten den Weinheimer rieten, ist, dass unser Streckenabschnitt in das „freiwillige Sanierungsprogramm“ des Bundes aufgenommen wird bzw. dass die Trasse in Weinheim offiziell als eine besonders sensible Strecke behandelt wird.

Neben technischen Details, die für die BI sehr wertvoll waren, haben die Vertreter der Regierung sowie auch der Abgeordnete Sckerl den Weinheimer Ratschläge zur erfolgreichen Weiterführung des Kampfes gegen den Bahnlärm gegeben. Auf jeden Fall war der Gedankenaustausch eine Ermunterung zur Fortführung dieses Bürgerengagements, das auch bei der Stadtverwaltung hohe Anerkennung genießt.”

Ablehnung des Bürgerentscheids durch Abstimmverhalten

BI Breitwiesen kritisiert Gemeinderat

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Weinheim, 05. Oktober 2012. (red/pm) Die Bürgerinitiative Breitwiesen kritisierte bei ihren jüngsten Beratungen mit deutlichen Worten die Mitglieder und Fraktionen des Gemeinderats, die durch ihr Abstimmungsverhalten den Bürgerentscheid zum Scheitern brachten.

Information der Bürgerinitiative Breitwiesen

„Mit der Ablehnung des Bürgerentscheids wurde ein Scherbenhaufen hinterlassen. Das war eine schallende Ohrfeige für die vorher vom gleichen Gemeinderat fest versprochene Bürgerbeteiligung. Die Gräben zwischen großen Teilen der Bürgerschaft und Gemeinderat wurden noch weiter aufgerissen“, stellte Ingrid Hagenbruch von der Initiative fest.

Man müsse fast schon von Realitätsverlust sprechen, wenn jetzt aus den drei großen Fraktionen heraus öffentlich versucht werde, der Initiative die Verantwortung für das Scheitern anzuhängen. „Wir halten fest: Keine der drei alternativen Formulierungen für einen Bürgerentscheid kam bei den Abstimmungen auch nur in die Nähe der erforderlichen 2/3-Mehrheit. Nicht einmal die einfache Mehrheit von 20 Stimmen wurde von einer der Varianten erreicht“, betonte Elisabeth Kramer. Das spreche für sich.

Auch die von CDU, SPD und FW angeblich favorisierte Abstimmungsvariante „C 3“ bekam keine Mehrheit, obwohl dies der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag gewesen sei. „Das ist der deutliche Beweis dafür, dass die Mehrheit des Gemeinderats überhaupt keinen Bürgerentscheid wollte, egal welche Formulierung dafür gewählt worden wäre“.

Der nächste Schritt der Bürgerinitiative ergebe sich zwangsläufig aus dieser Analyse. „Aus der bisherigen Untätigkeitsklage wird nun eine Klage auf Zulassung unseres Bürgerbegehrens. Das sind wir den über 4.600 Bürgerinnen und Bürgern, die das Begehren unterschrieben haben, schuldig“, sagte der Vertrauensmann des Begehrens Fritz Pfrang. Die rechtlichen Schritte gegen den ablehnenden Beschluss des Gemeinderats würden nun unverzüglich auf den Weg gebracht. „Wir sind überzeugt, dieses Verfahren erfolgreich zu beenden.

Die Rechtsprechung des obersten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg schließt ein Bürgerbegehren in einem so frühen Stadium wie bei der Änderung des Flächennutzungsplans keineswegs aus. Gerade das aber hat der Gemeinderat fahrlässig in seiner ablehnenden Entscheidung vom 26.9. behauptet“, ergänzte Andrea Reister mit juristischer Fachkenntnis.

Die Initiative bedauerte aber, dass nun der Gerichtsweg eingeschlagen werden muss: „Das hätte sich diese Stadt leicht ersparen können mit einem der drei am vergangenen Mittwoch noch offenen Wege. Da aber keiner davon gewollt war, wird sich nun die Entscheidung über den Flächennutzungsplan hinziehen“, betonte Susanne Tröscher. Die Initiative erwarte in dieser Situation, dass die Stadtverwaltung vor einem rechtskräftigen Urteil keinerlei weiteren Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplans vollzieht. „Das Verfahren muss jetzt ruhen, bis die Gerichte gesprochen haben. Das ist übliches Verwaltungshandeln, das verlangt einfach das Fairplay in solchen Situationen“, erinnert die Initiative an selbstverständliche Gepflogenheiten in solchen Fällen. Man erwarte hier ein eindeutiges Signal der Verwaltung.

Merkwürdige Äußerungen und Reaktionen bei den Fraktionen

Weiterhin hat die Initiative „merkwürdige Reaktionen und Äußerungen bei den Fraktionen registriert, die das Debakel in der letzten Gemeinderatssitzung verursacht haben.“ Da werde unter anderem über eine versuchte Einflussnahme im Vorfeld der Entscheidung schwadroniert. „Dem angeblichen Druck, dem einzelne Gemeinderäte ausgesetzt gewesen sein sollen, hätten sie leicht abschütteln können, indem sie einfach zu ihren früheren Versprechungen gestanden hätten. Immerhin“, so die Initiative nicht ohne Sarkasmus, „hat die SPD durch ihren Antrag auf geheime Abstimmung versucht, ihre bürgerfeindliche Haltung zu verbergen.“

Dabei war der Wortlaut der konsensualen Fragestellung, die trotz des Auftrags aus dem Ausschuss schließlich so wenige Stimmen bekam, ein Wortlaut gewesen, der vom Oberbürgermeister selbst formuliert worden war. „Ihn nun im Regen stehen zu lassen und ihn nun der Klage auszusetzen, das ist die gemeinsame Leistung der größeren Fraktionen“ stellt die Initiative dazu fest.

Und noch eines wird von der BI betont: „Während es immer hieß, dass nur eine gewerbliche Nutzung der Breitwiesen zum Schutz des Hammelsbrunnen führen kann, wollen wir aus dieser engen Alternative herausführen: Es gibt durchaus weitere Möglichkeiten, und es wird Zeit, sie zu diskutieren. Da kann es um andere Gebiete gehen oder auch um den Verzicht auf weitere Expansion unsere bebauten Flächen. Wie dies auch im Bürgergutachten gefordert war“, mahnt die Bürgerinitiative zum Abschluss ihrer Pressemitteilung.”

Wahlergebnisse der Kreisversa​mmlung

Grüne wählen Delegierte

Ladenburg/Rhein-Neckar, 19. September 2012. (red/pm/la) Bei der ersten Kreisversammlung von Bündnis 90/Die Grünen nach der Sommerpause wählte die Partei im Domhofsaal ihre Delegierten für die anstehende Delegiertenkonferenz in Bund, Land und Metropolregion.

Folgende Delegierte hat die Versammlung gewählt:

Für die Bundesdelegiertenkonferenz vom 16. bis 18.11. in Hannover

  • Doro Meuren (Weinheim)
  • Anette Reimelt (Schriesheim)

Ersatz: Thomas Herdner (Hirschberg), Christoph Schäfer (Heddesheim)

 

Für die Landesdelegiertenkonferenz vom 30.11. bis 02.12. in Böblingen

  • Peter Kröffges (Heddesheim)
  • Uli Sckerl (Weinheim)
  • Fadime Tuncer (Schriesheim)
  • Charlotte Winkler (Weinheim)

Ersatz: Reiner Edinger (Heddesheim), Margarete Zitzelsberger (Ilvesheim)

 

Für die Metropolkonferenz am 11.11. in Eppelheim

  • Anke Antary (Heddesheim)
  • Günther Heinisch (Heddesheim)
  • Doro Meuren (Weinheim)
  • Anette Reimelt (Schriesheim)
  • Uli Sckerl (Weinheim)
  • Fadime Tuncer (Schriesheim)

Ersatz: Annemarie Brand (Schriesheim), Reiner Edinger (Heddesheim), Thomas Herdner (Hirschberg), Elisabeth Kramer (Weinheim)

Standpunkt der Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“

Gespannt auf Bürgergutachten

Weinheim, 19. Juli 2012. (red/pm) Die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ bemängelt die fehlende Transparanz beim Verfahren der Bürgerbeteiligung. Wir dokumentieren den Standpunkt der Initiative.

“Voller Spannung erwartet die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ den kommenden Freitag, den 20. Juli. Der Grund: Ab 20 Uhr wird im Rolf-Engelbrecht-Haus das Kurzgutachten der Öffentlichkeit präsentiert, das die Bürgerräte an drei Tagen vor bald vier Wochen zur Gewerbeentwicklung in Weinheim erarbeitet haben.

Zur Erinnerung: 37 zufällig ausgewählte Bürgerräte hatten umfangreiche Informationen erhalten und verarbeitet, die nun zu einem zunächst vorläufigen Gutachten führen. Die Universität Wuppertal wird dies vorstellen, zunächst einem ausgewählten Kreis aus Verwaltung, Fraktionsvorsitzenden und den bereits zuvor beteiligten Verbänden.

„Endlich werden dann auch die herangezogenen Experten, das genauere Verfahren und vor allem die daraus abgeleiteten Empfehlungen allen Weinheimern zugänglich gemacht“, zeigt sich die Bürgerinitiative erwartungsvoll. „Schließlich hatten die Fraktionen größtenteils versprochen, dem Bürgergutachten Folge zu leisten“, erinnert Andrea Reister, eine der Sprecherinnen der Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung.

Daher lohne es sich bestimmt für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Bekanntgabe dabei zu sein und von der Diskussionsmöglichkeit Gebrauch zu machen: „Alle, die an der Entwicklung unserer Stadt interessiert sind, können hier aus erster Hand das Ergebnis der Bürgerräte erfahren“, unterstreicht Stadträtin Elisabeth Kramer, die anmahnt, endlich zu einer Entscheidung zu kommen.

Matthias Hördt bemängelt weiterhin die fehlende Transparenz bei diesem Bürgerratsverfahren. Damit die Öffentlichkeit das Bürgergutachten richtig einordnen könne, müsste endlich bekannt werden, welche Experten in der Klausur die Fachvorträge gehalten haben und welche Inhalte dabei vermittelt wurden. Offensichtlich sei bisher lediglich, dass die Befürworter weiterer großflächiger Gewerbegebiete wohl überrepräsentiert waren.

Eine grundlegende Erwartung allerdings gibt die Initiative noch nicht auf: „Das erwartete Bürgergutachten soll ja einen Bürgerentscheid vorbereiten. Dabei gibt es doch schon unseren Antrag dazu – und der wäre am einfachsten umzusetzen,“ erinnert Stadträtin Susanne Tröscher. Es sei denn, dass nach den vielen Diskussionen eines klar würde: „Es geht nicht zwingend um die Entscheidung, welches Ackerland nun für weitere Gewerbegebiete geopfert werden soll: Breitwiesen oder Hammelsbrunnen. Vielmehr gilt zusätzlich die Option, beide Gebiete für Landwirtschaft und Naherholung zu erhalten. Schließlich schreibt auch der Regionalplan vor, bei geringer Arbeitslosigkeit und ausreichend vorhandener Gewerbegebiete keine weiteren Flächen auszuweisen.“

Insofern erwartet die Initiative eine facettenreiche Beurteilung durch die Bürgerräte, die der Weinheimer Gemeinderat bei seiner Entscheidung wird berücksichtigen müssen.”

Breitwiesen: Verfahrenes Verfahren

Gegenseitige Beschuldigungen

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Die Bürgerinitiative bei der Übergabe von mehr als 5.000 Überschriften im November 2011. Ganz links: OB Bernhard, Mitte: Fritz Pfrang.

 

Weinheim, 14. Juni 2012. (red) Zwischen dem Moderator des Bürgerbeteiligungsverfahrens Breitwiesen und der Bürgerinitiative knirscht es ordentlich. Uns vorliegende Äußerungen von beiden Seiten zeigen, dass das weitere Verfahren unter keinem guten Stern steht. Beide Seiten beschuldigen sich, sich nicht an “Regeln” zu halten.

Von Hardy Prothmann

Die Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” (BI) übt harsche Kritik an dem Wuppertaler Professor Hans. J. Lietzmann. Selbstherrlich sei er, außerdem müsse seine Unabhängigkeit in Frage gestellt werden, da er für das Bürgerforum keine Experten der BI berücksichtigt habe. Die Auswahl sei damit einseitig und willkürlich und das weitere Verfahren fragwürdig.

Widersprüchliche Auskünfte

Nach Angaben der BI wurden fünf Experten vorgeschlagen, jedoch keiner durch den Professor berücksichtigt. Dieser wiederum behauptet, die Meldung sei durch die BI zu spät erfolgt und außerdem habe sich Fritz Pfrang als Sprecher der BI ausgegeben und Vorschläge unterbreitet, die auch berücksichtigt worden seien.

Herr Pfrang widerspricht dem und teilte uns mit, dass er klar als Sprecher des Bauernverbands und nicht als Vertreter der BI Vorschläge gemacht habe:

Im Protokoll des Dialogforums war ich als Vertreter des Bauernverbandes benannt. Beim Verschicken der Liste des Bauernverbandes habe ich diese nicht unter Bauernverband sondern nur unter meinem Namen gesendet und unterschrieben ( “Mit freundlichen Grüssen aus Weinheim Fritz Pfrang”). Diese Liste habe ich (…) am 28.05. um 22.42 Uhr nach Wuppertal geschickt. (…) Ich habe bereits am 01.06. im Schreiben an Frau Ehlers klargestellt, dass die von mir abgeschickte Liste die des Bauernverbandes war, nachdem Iris Großhans und ich am 31.05. eine Einladung aus Wuppertal bekommen hatten. Da die Landfrauen keine eigene Liste geschickt hatten, habe ich insgesamt 5 Kandidaten benannt von denen – nach heutiger Rückfrage – nur Iris Großhans und ich eingeladen wurden.

Ingrid Hagenbruch, Rechtswältin und eine der BI-Sprecherinnen, widerspricht ebenfalls und teilte uns mit, die Experten seien fristgerecht bis 29. Mai beim Professor angemeldet worden. Seitdem habe man nichts mehr gehört. Herr Lietzmann stellt es hingegen so dar(Anm. d. Red.: Der Auszug wird mit allen Fehlern wie im Original abgebildet):

Eine weitere Liste ist uns von Frau Hagenbruch (1.) nach Ablauf der verabredeten Zeit und damit auch nach unserer Auswahlsitzung, also in jeder Hinsicht zu spät, zugesandt worden. Diese Liste stand (2.) unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer noch ausstehenden Zustimmung der BI zu dieser Liste. Aus beiden Gründen haben wir von dieser Liste niemanden mehr benennen können, weil wir das Beteiligungsverfahren für die Bürgerschaft der Stadt Weinheim und nicht alein für die BI zu sichern haben.

Eine weitere BI-Sprecherin, die Grünen-Stadträtin Elisabeth Kramer, informierte uns, dass dem Professor offensichtlich der Überblick fehle:

Es gibt die BI, es gibt den Bauernverband, es gibt die Landfrauen und den BUND. Jede dieser vier Interessensgruppen war eigenständig beim Dialogforum vertreten, jede hat nach Aufforderung unterschiedliche ExpertInnen benannt. Da Fritz Pfrang vom Bauernverband, Iris Großhans von den Landfrauen und Gerhard Röhner vom BUND vorgeschlagen wurden, dürfen wir uns schon wundern, dass in deren Einladungen jeweils stand, sie wären von der BI vorgeschlagen.

Aggressiver Ton

Tatsächlich bestätigt sich dieser Eindruck durch eine email des Professors (Anm. d. Red.: Der Auszug wird mit allen Fehlern wie im Original abgebildet):

es ist doch schon ein bischen kompliziert, denn vermutlich ist fast jedes Mitglied der BI im “Hauptberuf” noch irgendwo anders engagiert. So wie Sie sich vermutlich nicht als Expertin der BI, sondern als Expertin der “Grünen” oder des Stadtrates bezeichnen könnten … Hauptberufliche BI’ler gibt es wohl auch kaum. Als expertin wären sie wohl auch nicht sofort einschlägig; da ist eben auch und gerade ihre fachliche Kompertenz (nicht alleine[!] ihr politisches Engagement) gefragt.

Der Professor bezeichnet die unterschiedlichen Engagements auf unsere Nachfrage als “Versteckspiel” und er wisse nicht, was dieses solle:

Wenn die BI sich intern nicht einig ist, so mag das sein. Das kommt häufig vor. Sie soll aber bitte uns und auch die Weinheimer Bürger da raushalten!

Weiter bewertet der Professor den Vorgang als “übertriebene Aufregung”:

Die BI und ihre Meinung zu den Breitwiesen ist auf diese Weise im Bürgerbeteiligungsverfahren mit vielen Experten, die unseres Wissen auch Mitglied der BI sind und ihr zumindest sehr nahe stehen, bestens vertreten.

Die BI sieht das komplett anders. Mittlerweile überlegt man dort, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen und die Umsetzung des Bürgerentscheids einzuklagen:

Die Bürgerinnen und Bürger, die unterzeichnet haben, verlieren langsam aber sicher die Geduld.

Diffamierungen?

Der Professor verteidigt derweil das intransparente Verfahren. Angeblich soll ja eine breite öffentliche Auseinandersetzung stattfinden. Allerdings ist diese in vielerlei Hinsicht intransparent. So werden die “ausgewählten” Experten beispielsweise nicht öffentlich genannt. Die Begründung des Professors:

Dass wir die Namen der im Einzelnen benannten Experten nicht bereits im Vorfeld des Verfahrens nennen, haben wir mehrfach begründet. Es hat sehr gute Gründe einer strikten Fairness und Unvoreingenommenheit des Verfahrens und des Schutzes dieser fachlichen Expertise. Die derzeitige emotionalisierte Diskussion sowie die verletzende und zum Teil diffamierende Debatte macht uns in dieser Meinung sicherer als je zuvor.

Der Ton von Herrn Lietzmann lässt Zweifeln, ob eine unabhängige und souveräne Moderation dieser Bürgerbeteiligung durch ihn noch gewährleistet ist. Wer Teilnehmern eine “verletzende und diffamierende Debatte” unterstellt, ist wohl kaum in der Lage, eine “unabhängige Meinung” zu haben. Ganz im Gegenteil ist sich der Professor “sicherer als je zuvor”, dass er es mit “unseriösen” Leuten zu tun hat.

Gleichzeitig will er ein Kunststück vollführen, dass nicht funktionieren kann: Einen transparenten Dialogprozess voranbringen bei gleichzeitig intransparenten Entscheidungen. Ob die 40.000 Euro Steuergelder, die die Stadt ausgibt, hier gut “investiert” sind, ist ebenfalls fraglich.

Klageweg die Lösung?

BI meint, Professor Lietzmann habe den Überblick verloren oder nie einen gehabt.

Recht hat der Professor, dass es sicherlich nicht nur um die Postion der BI gehen kann. Das behauptet die BI aber überhaupt nicht – sie fordert nur eigene Experten, die der Professor aber nicht zulässt. Dabei betont er, die BI habe sich nicht an Fristen gehalten. In einem Kommentar hier auf dem Blog schreibt der Professor:

Ich glaube auch nicht, dass es mich oder die Forschungsstelle Bürgerbeteiligung “diskreditiert”, wenn wir Fragen und gerichtsähnliche Terminsetzungen als “eher albern” bezeichnen.

Fristen von anderen findet er “albern”, seine eigenen “zwingend”. Kein Wunder, dass manche den Eindruck haben, der Professor agiere selbstherrlich und nicht nachvollziehbar. Und da er selbst eingesteht, dass Bürgerinitiativen oft nicht sehr gut organisiert sind, sollte man meinen können, dass er dies wohlwollend berücksichtigt, was er aber offensichtlich nicht tut.

Bei diesen auf beiden Seiten harschen Positionierungen ist ein vernünftiger Fortgang des Verfahrens nicht mehr zu erwarten. Deshalb ist es vermutlich besser, wenn die BI den Klageweg beschreitet – dann entscheidet ein Gericht. Nach Recht und Gesetz und nicht nach Willkür und gegenseitigen Vorwürfen.

Haushalt beschlossen - Keine Gewerbesteuererhöhung 2012 - Dokumentation der Haushaltsreden

Optimistischer Ansatz trotz hoher Schulden

Weinheim, 01. März 2012. Sieben lange Etatreden und 25 Anträge später ist der Haushalt 2012 der Stadt Weinheim gestern im Gemeinderat verabschiedet worden. Dagegen stimmte Weinheim Plus sowie Die Linke, drei CDU-Stadträte enthielten sich. 2012 soll es keine Neuverschuldung geben – der Haushalt basiert auf optimistischen Annahmen des Kämmerers Jörg Soballa. Wir berichten zusammenfassend und dokumentieren die Haushaltsreden

Von Hardy Prothmann

Carsten Labudda (Die Linke) stellte neun Anträge, die alle abgelehnt wurden. CDU und FDP stellten keinen einzigen. Unterm Strich also fast dasselbe Ergebnis für das konservative und linke Lager. Peter Lautenschläger (Weinheim Plus) wollte die Verabschiedung des Haushalts auf die Sitzung vor der Sommerpause verschieben, was alle anderen Stadträte ablehnten.

Die Musik spielte in der Mitte bei der GAL und der SPD. Aber auch die Freien Wähler konnte ihre Anträge durchbekommen.

Die Haushaltslage hat sich durch bessere Steuereinnahmen etwas entspannt – allerdings kaum durch Einsparungen, wie die GAL-Stadträtin Elisabeth Kramer in ihrer Haushaltsrede kritisierte.

Positiv aus Sicht der Stadt: Es soll dieses Jahr keine Neuverschuldung geben. Der Haushalt hat ein Volumen von 105 Millionen Euro. Der Verwaltungshaushalt der laufenden Einnahmen und Ausgaben beträgt 93,5 Millionen Euro. Der Vermögenshaushalt, der investive Teil, beläuft sich auf nur 11,5 Millionen Euro.

Die Schulden (ohne Eigenbetrieb Stadtentwässerung) bleiben hoch: 44,1 Millionen Euro waren es Ende 2011, bis 2015 sollen es “nur” noch 41,5 Millionen Euro sein. Diese Prognose basiert auf der Annahme stetig steigender Gewerbesteuereinnahmen.

Sehr optimistisch sind die Gewerbesteuereinnahmen geschätzt – 20 Millionen Euro sollen von den Betrieben ins Stadtsäckel fließen. Das wären zwei Millionen Euro mehr als 2011.

Und zwar ohne eine Erhöhung der Gewerbesteuer – für den Antrag von Die Linke auf eine Änderung des Hebesatzes von 350 auf 380 v.H. stimmten nur Peter Lautenschläger und Carsten Labudda. Die GAL schlug vor, das Thema vor der Sommerpause zu beraten, was Oberbürgermeister Heiner Bernhard zusagte. Der zeigte sich insgesamt sehr auf Seiten der Gewerbetreibenden.

Verschiedene “Philosphien” geäußerte Philosophien muteten reichlich erstaunlich an: So mutmaßte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Gemeinden mit niedriger Gewerbesteuer seien tendenziell reicher als solche mit hoher Gewerbesteuer. Der Vergleich mit Großstädten hinkt dabei von vorne bis hinten, da Großstädte ganz andere demographische Strukturen haben und Aufgaben bewältigen müssen, die kleineren Gemeinden erspart bleiben.

Beispielsweise im sozialen Bereich: Hier gibt es hohe Ausgaben, die auch in Weinheim steigen. Auf Anftrag von GAL und SPD werden drei neue Stellen für Schulsozialarbeiter geschaffen. Die Mehrheit im Gemeinderat stimmte zu – die meisten CDU-Stadträte lehnten aber aus “Kostengründen” ab, da die Stellen rund 156.000 Euro jährlich kosten. Frau Dr. König (CDU) legte besonderen Wert darauf, dass man durch die Ablehnung nicht als unsoziale Partei dastehen wolle. Zudem wolle man die Ergebnisse des Personalgutachtens abwarten.

Auf Nachfrage stellen sich die Kosten so dar: 156.000 Euro für die drei Stellen. Das Land gibt pro Stelle ein Drittel, also 16.700 Euro dazu. Zwei Stellen in den Werkrealschulen erhalten zudem eine Kreisförderung von je 8.000 Euro. Der Stadt bleiben damit Personalkosten von 90.000 Euro.

Weitere 100 000 Euro sind als Reserve für eine mögliche Bürgerbeteiligung oder einen Bürgerentscheid zum Thema Gewerbe-Entwicklung zurückgestellt.

Für die Planung neuer Sporthallen in den Ortsteilen Oberflockenbach, Hohensachsen und Lützelsachsen steht auf Antrag der Freien Wähler ebenfalls Geld bereit. Mit 30 000 Euro sollen erste Planungen für eine Generalsanierung der Mehrzweckhalle in Hohensachsen beginnen, jeweils 10 000 Euro stehen für Oberflockenbach und und Hohensachsen im Haushalt. OB Bernhard und die GAL stimmte dagegen, die meisten CDU-Stadträte enthielten sich.

Die Sanierung der Laufbahn des Sepp-Herberger-Stadions bleibt aus – es werden nur notwendige Reparaturen durchgeführt.

Die Jugendlichen im neuen Weinheimer Skaterclub „Boardsport e.V.“ dürfen sich freuen: Der Gemeinderat hat einen Posten von 30 000 Euro für eine Skateranlage in den Etat eingestellt. Jetzt wird ein nach Möglichkeit bereits asphaltierter Platz gesucht.

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Etatrede_SPD_2012

Etatrede_CDU_2012

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OB Bernhard manövriert sich selbst in eine schwierige Position

Causa Breitwiesen: Was für ein Aufwand, wo doch angeblich nichts entschieden ist

Weinheim/Karlsruhe, 20. Dezember 2011. Die Stadt Weinheim hat eine “Stellungnahme” zum Bürgerbegehren Breitwiesen veröffentlicht. Aus der Sache wird langsam aber sicher eine “Causa” und der Oberbürgermeister bringt sich selbst in eine verzwickte Position, aus der er nur beschädigt hervorgehen kann, wenn er seine Haltung nicht verändert.

Kommentar: Hardy Prothmann

Laut, deutlicher und klarer hätte Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) es nicht formulieren können:

“In Sachen Breitwiesen ist noch nichts entschieden – wir stehen ganz am Anfang.”

So gesagt, gehört, wahrgenommen und von der Mehrheit im Gemeinderat geglaubt in der Sitzung vom Oktober. Also wurde ein Aufstellungsbeschluss zum Tausch der Flächen Hammelsbrunnen gegen Breitwiesen im Regionalplan beschlossen.

Wo nichts entschieden ist, kann man also noch Einfluss nehmen. Sollte man meinen. Dementsprechend hat sich eine Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” gebildet, das notwendige Quorum von 2.500 Unterschriften mit über 5.000 Unterschriften um mehr als das Doppelte erfüllt und die Listen fristgerecht abgegeben.

Soll eine Bürgerbeteiligung juristisch unterbunden werden?

Das Ziel: Im Gemeinderat soll über einen Bürgerentscheid beraten werden, so dass letztlich die Bürger über die Zukunft der Breitwiesen entscheiden. Ein absolut demokratisches, verfassungsgemäßes Verfahren also. Und ganz im Sinne der “trendigen” Bürgerbeteiligung.

Ganz gegen den Sinn einer Bürgerbeteiligung engagiert OB Bernhard erst einen Anwalt (Honorarkosten in unbekannter Höhe) und eilt zusätzlich zum Regierungspräsidium, um dort vorab klären zu lassen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Seine Aussage, im Januar würde im Gemeinderat über das Thema beraten und entschieden, hat er vergessen und den Termin auf Februar verlegt.

Was ist hier los? Ganz sicher hat Herr Bernhard weder einen Anwalt eingeschaltet noch das Regierungspräsidium, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen zu lassen. Ganz sicher sucht er einen Weg, um einen Bürgerentscheid zu verhinden. Sehr “bürgerfreundlich” ist das nicht. Bürgerbeteiligung ist in der Causa Breitwiesen also überhaupt nicht erwünscht.

Warum diese Eile? Herr Bernhard hätte auch dem Verfahren seinen Lauf lassen können, den Gemeinderat einen Bürgerentscheid (oder auch nicht) entscheiden lassen und dann im Fall eines Zweifels sein Veto einlegen können. Dann hätte das Regierungspräsidium auch prüfen müssen. Die nächste Stufe wäre eine Klage von einer der beiden Seiten.

Wer andern eine Grube gräbt…

Ganz unabhängig davon gräbt sich Oberbürgermeister Bernhard aber gerade eine Grube mit drei Löchern und in eins wird er fallen, wenn er so weitermacht.

  • Loch 1: Mit dem Aufstellungsbeschluss ist alles entschieden. Nichts steht am Anfang. Eine Einflussnahme ist nicht mehr möglich. OB Bernhard hat das gewusst und somit den Gemeinderat getäuscht, wenn nicht sogar belogen.
  • Loch 2: Mit dem Aufstellungsbeschluss ist alles entschieden. Nichts steht am Anfang. Eine Einflussnahme ist nicht mehr möglich. OB Bernhard hat das nicht gewusst, somit den Gemeinderat auch nicht getäuscht oder belogen. Dann hat er “dummes Zeug gebabbelt” und verantwortungslos gehandelt.
  • Loch 3: Um weder in Loch 1 noch Loch 2 zu fallen, versucht er, die Aufmerksamkeit abzulenken und das Regierungspräsidium in die Verantwortung zu nehmen. Weil aber alle, die sich mit dem Thema befassen, Loch 1 und Loch 2 schon inspiziert haben, wird er auch hier tief fallen.

Die einzige Chance, einen Bogen um den absehbaren Aufschlag zu machen, ist eine sofortige Abkehr seiner Aktivität.

OB Bernhard müsste die “Prüfungen” zurückziehen, den Gemeinderat eine Entscheidung treffen lassen und sofern ein Bürgerentscheid beschlossen wird, diesen durchführen lassen. Sollten sich die Bürger für den Flächentausch aussprechen, wäre er damit der bürgernahe “Bernie”.

Sollten sich die Bürger dagegen aussprechen, müsste er weiter passiv bleiben und warten, ob jemand diese Entscheidung anficht – dann hätte ein anderer den schwarzen Peter.

Auf Seiten der Bürgerinitiative sagt Elisabeth Kramer auf Anfrage:

Wir bedauern, dass nun erst im Februar beraten werden soll. Wir gehen davon aus, dass es keine nachteiligen Entwicklungen gibt oder gar durch die zeitlich spätere Beratung “Fakten” geschaffen werden könnten.

Das ist diplomatisch ausgedrückt und soll es auch sein. Es ist ein Zeichen, dass OB Bernhard zur Kenntnis nehmen kann oder auch nicht.

Entwickelt sich eine Causa Bernhard?

Sollte eine Entscheidung im Gemeinderat aus “in der Zwischenzeit eingetretenen Fakten” nicht mehr möglich sein, dann würde sich sicher ein viertes Loch aufmachen. Das wäre sehr tief. Ob OB Bernhard diese Fallhöhe bestehen könnte, ist mehr als fraglich.

Diese Fakten hat er schon geschaffen: Einige Stadträte bezweifeln mittlerweile ihre Entscheidung und beobachten die Sache mit größter Sorge und sicher auch mit Ärger. Vor allem jüngere, die sich nicht als Stimmvieh, sondern als souveräne Mandatsträger sehen. Vielleicht sollte Herr Bernhard seine künftigen Entscheidungen in Sachen Breitwiesen sehr sorgfältig abwägen bevor eine Causa Breitwiesen und daraus eine Causa Bernhard wird.

Dokumentation der Stellungnahme der Stadt Weinheim:

“Bei der Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Breitwiesen ist die Stadt in dieser Woche in Kontakt mit dem Karlsruher Regierungspräsidium eingetreten, nachdem der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt seine Stellungnahme Ende letzter Woche vorgelegt hat.

Zwischen Stadt und Regierungspräsidium wurde abgestimmt, dass sich die Stadt wie auch das Regierungspräsidium frühestens nach der Prüfung durch das Regierungspräsidium öffentlich zur Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens äußern werden. Dies ist der Bedeutung des Themas wie auch den zu behandelnden Rechtsfragen geschuldet.

Über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, also die Frage, ob das vorgelegte Bürgerbegehren alle rechtlichen Voraussetzungen aus der Gemeindeordnung erfüllt, muss abschließend der Gemeinderat entscheiden. Aufgrund der aufwendigen Unterschriftenprüfung und der laufenden Abstimmung über die rechtlichen Fragestellungen wird der Gemeinderat mit der Thematik aller Voraussicht nach in der Februarsitzung befasst werden.”

5.063 Unterschriften hat die Bürgerinitiative diese Woche an OB Bernhard überreicht.

Dokumentation: Stellungnahmen zum Bürgerbegehren “Breitwiesen”

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Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Weinheim, 02. Dezember 2011. (red/pm) Die Bürgerinitiative hat uns eine Pressemitteilung betreffend des Bürgerbegehrens “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” zugesandt. Stellung nehmen auch die Grüne Alternative Liste (GAL), und die Partei Die Linke. Wir dokomentieren die Pressemitteilung/Stellungnahmen in voller Länge. Von CDU, SPD, FDP, den Freien Wählern (FW) und Weinheim Plus lagen uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Stellungnahmen vor – wir ergänzen natürlich, falls es Stellungnahmen der anderen Fraktionen gibt. [Weiterlesen...]

Quorum von 2.500 Stimmen um das Doppelte übertroffen - OB Bernhard ist am Zug

Initiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” sammelt 5.060 Unterschriften

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Weinheim, 30. November 2011. Der Initiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” ist es gelungen, mehr als 5.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Am Nachmittag überreichte das Bündnis aus Bürgern, Bauern und Lokalpolitikern die Liste an OB Heiner Bernhard. Die Verwaltung muss nun die Unterschriften prüfen – OB Bernhard kündigte eine Verhandlung im Januar 2012 an. Dann soll über einen Bürgerentscheid im Gemeinderat entschieden werden.

Von Hardy Prothmann

Die Mitglieder der Initiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” sind sichtlich zufrieden : Sie haben das geforderte Quorum nicht nur erreicht, sondern um das Doppelte übertroffen. 2.500 Stimmen brauchten Sie, um ein Bürgerbegehren anzustrengen – 5.060 Stimmen konnten sie heute Oberbürgermeister Bernhard überreichen. Gesammelt in nur vier Wochen.

Es ist bereits die zweite Unterschriftenaktion. Elisabeth Kramer, GAL-Stadträtin und Mit-Initiatorin sagt: “Wenn der Gemeinderat denkt, er könne einfach die Stimmen der ersten Sammlung ignorieren, dann ist das heute anders. Wir haben hier 5.000 Bürgerstimmen und die haben Gewicht.” [Weiterlesen...]

Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen wundert sich über Rathaus-”Kommunikation”

Weinheim, 16. November 2010. (red/pm) Nächste Runde im Konflikt “Breitwiesen”. Die Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen “wundert” sich in einer Stellungnahme über die Kommunikation des Rathauses. Vor allem die Weitergabe einer persönlichen email an die Presse, die der erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner an Frau Hagenbruch geschrieben hatte. Die email liegt uns auch vor, wurde aber nach Prüfung nicht verwendet, die Weinheimer Nachrichten zitierten daraus.
Weiter wundert sich die Initative über eine unverbindliche Stellungnahme des Regierungspräsidium. Wir hatten dort zur Sachlage nachgefragt. In Karlsruhe war diese angeblich noch nicht bekannt – sehr verwunderlich, weil sich die Stadtspitze als sehr sicher in der Einschätzung der juristischen Lage gibt.
Tatsächlich ist der Fall mindestens interessant, wenn nicht sogar absolutes Neuland. Auch eine Rückfrage von uns bei einem Experten der Fachhochschule Kehl brachte nur den Verweis auf einen “Spezialfall”, zu dem keine Kenntnisse vorlagen.
Wir dokumentieren die Stellungnahme der Initiative.
Pressemitteilung der Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen:
“Kommunikation statt Konfrontation – das wünscht sich die Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ haben sich die Initiatoren schon viele Gedanken gemacht. Ergebnis: „Wenn die Stadt oder auch das Regierungspräsidium die Zulässigkeit in Zweifel ziehen, so verbirgt sich dahinter eine deutliche Geringschätzung des Bürgerwillens“, so die Initiative in einer Pressemitteilung. „Wann, wenn nicht direkt nach der allerersten Wegbereitung in Richtung einer Nutzungsänderung darf sich denn der Bürger einschalten?“ wird weiter gefragt. Zumal der Oberbürgermeister mehrfach betont habe, dass noch gar nichts entschieden sei.

Der Initiative geht es aber auch um die Art der Verständigung mit der Verwaltung. „Die Kommunikation des Ersten Bürgermeisters gegenüber den Bürgern war bisher vorbildlich, wird Dr. Torsten Fetzner gelobt. Nun aber wundert sich die Initiative „Bürgerbegehren Breitwiesen“ über eigenartige Wege: Erst über Zeitungsberichte wurde deutlich, dass eine an Ingrid Hagenbruch persönlich gerichtete E-Mail von Herrn Dr. Fetzner auch der Presse zuging, ohne dass dies für die eigentliche Empfängerin erkennbar war. „Dieses Verfahren ist sehr befremdlich“, bemerkt dazu Rechtsanwältin Hagenbruch, die den Bauernverband mit dem erfahrenen „Bündnis für Weinheim“ nicht nur fachlich unterstützt.

Besonders erstaunt zeigt sich die Initiative über den geänderten Ton aus dem Rathaus. So hatte es kurz nach Bekanntgabe des Bürgerbegehrens noch von der Verwaltungsspitze geheißen, dass ein Bürgerbegehren selbstverständlich respektiert werde. „Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers, “ war im städtischen Statement zu erfahren.

Nun wird in der neuen Nachricht des Ersten Bürgermeisters ein Gespräch angeboten, überschrieben allerdings mit dem Betreff „Kommunikation statt Konfrontation“. Da fragen sich die Unterstützer des Bürgerbegehrens, ob denn nun ihre demokratische  Initiative als Konfrontation aufgefasst wird.

Hierzu stellt Hagenbruch klar: „Ein Bürgerbegehren ist keine Konfrontation, wie dies im Rathaus bezeichnet wurde, sondern ein legitimes Instrument, das Bürger auf der Grundlage der Gemeindeordnung nutzen können.“ Selbstverständlich sei man beim Bauernverband, dem Bündnis für Weinheim und der Initiative Breitwiesen zu Gesprächen bereit.

Geprüft werde derzeit auch, wie sich die fehlerhaften Informationen über die zeitlichen Vorgaben des Regionalplans auswirken.

„Wenn jedoch jetzt der Erste Bürgermeister in einer informellen Mitteilung die Zulässigkeit eines  Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld in Frage stellt, dann ist dies unangebracht und entspricht weder einer bürgernahen Haltung noch gründlicher rechtlicher Prüfung.

Es dürfte nicht außergewöhnlich sein, dass außerhalb der Verwaltung  andere Meinungen und Rechtsauffassungen zu grundsätzlichen Fragen vertreten werden. Es dürfe doch wohl bezweifelt werden, ob eine als alternativlos dargestellte Verwaltungsvorlage mit dem künstlich aufgebauten Zeitdruck  zu einer Ratsentscheidung führen konnte, die tatsächlich die Interessen der Bevölkerung widerspiegelt.
Daher sieht die Gemeindeordnung in grundsätzlichen Fragen – und um eine solche handelt es sich, wie der OB mehrfach betonte – die Möglichkeit vor, dass der Gemeinderat (wohlgemerkt: nicht die Verwaltung) eine Entscheidung den Bürgern überträgt. Eine Blamage wäre es allerdings für eine Stadtverwaltung, Bürgerbeteiligung in grundsätzlichen Fragen von vornherein abzulehnen oder zu erschweren.“
Eine Stadt, die sich damit gegen ihre Bürger stellt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Mit Befremden nimmt die Initiative zur Kenntnis, dass sich angeblich die Aufsichtsbehörde zur Zulässigkeit eines Begehrens geäußert habe, welches noch nicht einmal eingereicht wurde.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass der Vergleich mit einem Fall in Rheinstetten schon daran scheitert, dass der  Sachverhalt hier ganz anders gelagert ist.
Eine Bürgerbeteiligung im jetzigen Stadium ist zulässig. Würde dies anders gesehen, gäbe es wohl kaum noch eine Fallkonstellation, in der Bürger über grundsätzliche Fragen mitentscheiden können, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht.

Abschließend weist die Initiative darauf hin, dass andernorts das „Zukunftsmodell Bürgerbeteiligung“ sogar so aussähe, dass auf der städtischen Homepage Anleitung hierfür gegeben werde. Die Initiative muss daher fragen: „Wie weit ist Weinheim hiervon entfernt? Wie viel erfolgreicher könnte die Arbeit der Kommune durch direkte Beteiligung der Bürger gestaltet werden?“

Die Initiative appelliert daher an Verwaltung und Gemeinderat, die Bürger demokratisch zu beteiligen und über diese grundsätzliche Frage mitentscheiden zu lassen.”

Regierungspräsidium: Bürgerbegehren “Breitwiesen” vermutlich nicht zulässig

Erstaunlich: Verschiedene Gemeinderäte behaupten, der OB hätte sie unter Druck gesetzt - die 130 Zuschauer der Sitzung scheinen die Stadträte nicht bemerkt zu haben.

Guten Tag!

Weinheim/Karlsruhe, 15. November 2011. Schlechte Nachrichten für die Initiatoren des Bürgerbegehrens “Schützt die Weinheimer Breitwiesen”: Auf Anfrage zeigte sich das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde skeptisch, ob das Bürgerbegehren gesetzlich noch möglich ist.

Von Hardy Prothmann

Zwischen 1.100 und 1.500 Unterschriften sind durch die Initiative schon gesammelt worden – für eine genaue Angabe fehlt noch die Prüfung, die am Wochenende erfolgen soll, sagt Elisabeth Kramer, Stadträtin der GAL und einer der Mitinitiatorinnen des Bürgerbegehrens. Das macht Mühe, aber das Engagement der Gegner der Breitwiesen-Bebauung ist sehr hoch.

Weinheim=Rheinstetten?

Vielleicht ist die ganze Mühe umsonst – denn die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, zeigt sich auf unsere Nachfrage skeptisch, wie uns ein Sprecher mitteilt: [Weiterlesen...]

Der Widerstand gegen die Breitwiesen-Bebauung geht weiter – Gegner planen “kassierendes” Bürgerbegehren – die Zeit tickt


Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Weinheim, 04. November 2011. (red) Am 19. Oktober 2011 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Flächentausch Hammelsbrunnen-Breitwiesen beschlossen. Die Gegner der Bebauung lassen nicht locker und haben nun ein Bürgerbegehren gestartet. Eine schwierige Aufgabe. Zudem ist unklar, ob überhaupt ein Bürgerbegehren möglich ist – spannend wird hierzu die Haltung der Verwaltung sein. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses genau 2.500 Stimmen sammeln. Es gibt viele Gerüchte – hier sind die Fakten.

Auf einer Pressekonferenz am Freitagmorgen gaben die Vorsitzenden des Bauernverbands, Fritz Pfrang und Karl Bär, sowie die Stadträtinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) und der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (Bündnis90/Die Grünen) ihre Entscheidung bekannt.

Der Text des Bürgerbegehrens lautet:

Bürgerbegehren “Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
Antrag:
Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage:
Sind Sie dafür, dass im Bereich „Breitwiesen“ die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt?
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat sich am 19. Oktober 2011 für eine Änderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen. Dadurch sollen im Bereich „Breitwiesen“ im Wege der Verschiebung von Gewerbeflächen wertvolle landwirtschaftliche Anbauflächen in Baugelände für gewerbliche Ansiedlungen umgewandelt werden. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, auf Stadtbild, Umwelt und Klima sowie für die Zukunft unserer Landwirte. Wegen dieser erheblichen Bedeutung soll die Entscheidung mittels eines Bürgerentscheids von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weinheim getroffen werden.
Kostendeckung gem. § 21 Abs. 3 Satz 4 GemO: entfällt. Die Unterzeichnenden berechtigen die unten genannten Vertrauenspersonen, das benannte Bürgerbegehren zu vertreten und im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Des Weiteren werden alle zukünftigen Unterzeichner des Bürgerbegehrens berechtigt, die auf dieser Liste bereits eingeschriebenen Daten einzusehen.

Das Bündnis gegen die Breitwiesen-Bebauung ist also überparteilich besetzt und wird von den Juristinnen Ingrid Hagenbruch und Andrea Reister unterstützt (bekannt aus dem “Bündnis für Weinheim”).

In einer ersten Unterschriftenaktion hatten die Breitwiesen-Gegner bereits knapp 2.000 Unterschriften als Protestnote gesammelt. Diese gelten nicht mehr – die erforderlichen 2.500 Unterschriften müssen neu auf den Listen zum Bürgerbegehren geleistet werden.

Sollte dies gelingen, kommt das Bürgerbegehren als Tagesordnungspunkt in den Gemeinderat. Der entscheidet über die Zulässigkeit. Wird diese bestätigt folgt ein Bürgerentscheid, bei dem 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme abgeben müssen. Ist dies der Fall, entscheidet die jeweilige Mehrheit über das Ergebnis auf eine “Ja/Nein”-Frage. Wird die Mehrheit nicht erreicht, trifft der Gemeinderat die letztgültige Entscheidung.

Überschrift der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren gegen die Breitwiesen-Bebauung

Fraglich ist, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Würde es es sich um einen “klassischen” Aufstellungsbeschluss handeln, wäre die Frage entschieden. Gegen einen solchen kann nach Auffassung des VGH Mannheim (Urteil “Rheinstetten”) nach der Gesetzeslage kein Bürgerbegehren und auch kein Bürgerentscheid stattfinden.

Hier gilt eine so genannte “Negativliste”.

§ 21
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe,
6. Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sowie über
7. Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

Man darf gespannt auf die Haltung von Oberbürgermeister Heiner Bernhard sein. Der hatte die Unterschriftenleister als “schlecht informierte Bürger” betitelt, die “gar nicht gewusst haben, was sie da unterschreiben” – aus Sicht der Gegner eine “Unerhörtheit”, wie Elisabeth Kramer betont.

Sicherlich wird rechtlich von der Stadt geprüft werden, ob der “Aufstellungsbeschluss” zu einer Änderung des Flächennutzungsplans gleichbedeutend mit einer “Bauleitplanung” ist. In der Zusammenfassung nennt die Stadt den Beschluss “Aufstellungsverfahren” und stellt den Sachverhalt so dar:

4. 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Vollziehung einer flächengleichen
Verschiebung gewerblicher Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ am
Kreiskrankenhaus in das Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes
Weinheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:
Für die in der Anlage der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereiche im Gewann „Hammelsbrunnen“ zwischen B 38, Westtangente und Mannheimer Straße sowie im Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes Weinheim und südlich des Brunnwegs wird die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Hammelsbrunnen / Breitwiesen“ beschlossen. Ziel der Planung ist eine Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ in das Gewann „Breitwiesen“. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des des räumlichen Umgriffs der Flächennutzungsplanänderung bleibt vorbehalten.

Noch hat die Natur die Breitwiesen in der Hand - künftig soll hier ein riesiges Logistikzentrum für Amazon.de entstehen. Bild: breitwiesen.blogspot.com

Sollte die Stadt die Auffassung vertreten, dass es sich auch hierbei um einen “bauleitplanerischen” Aufstellungsbeschluss handelt, würde es brenzlig für Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Der hatte mehrmals gegenüber dem Gemeinderat klar betont: “Durch diesen Beschluss ist noch gar nichts entschieden.” Sollte dem nicht so sein, wäre das eine glatte Lüge in aller Öffentlichkeit gewesen.

Fest steht, dass der OB den Flächentausch unter Druck durchbekommen wollte – eine mehr als fragwürdige Entscheidung.

Die Bürgerinitiative jedenfalls gibt sich entschlossen und klagebereit: “Rheinstetten ist ein anderer Fall, sagen unsere juristischen Berater. Wir sind guter Hoffnung, dass wir mit einer Klage durchkommen. Aber darum geht es jetzt nicht – sondern um 2.500 Stimmen für ein Bürgerbegehren. Das ist ein demokratisches Verfahren und wir sind sehr gespannt, wie die Verwaltung darauf reagiert”, sagte Elisabeth Kramer auf unsere Anfrage hin.

Eine erste Stellungnahme kam sehr flott kurz vor 13:00 Uhr:

“Die Stadtverwaltung Weinheim respektiert selbstverständlich die Bemühungen, über ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers. Da die Zulassung eines solchen Bürgerentscheides im Gesetz genau geregelt ist, wird es die Aufgabe der Stadtverwaltung sein, diese Kriterien auch genau zu prüfen. Das kann aber erst geschehen, wenn das Bürgerbegehren vorliegt, bzw. wenn die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht ist.”

Unverständlich ist, wieso die Initiatoren sich selbst angesichts der in der Verfassung genannten sehr kurzen Frist von sechs Wochen selbst beschränken:

” richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. “

Sechs Wochen sind genau sechs Wochen. Kein Tag mehr, keiner weniger. Das ist die Frist, die gilt, bis zum Ablauftag 24:oo Uhr nachts. Der Beschluss wurde am 19. Oktober gefasst. Wäre er am 20. Oktober 2011 verkündet worden, wäre das der “Starttag” laut “Bekanntmachungssatzung” der Stadt Weinheim:

Ҥ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Weinheim ergehen, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, durch einmaliges Einrücken des vollen Wortlautes der Bekanntmachungen in den „Weinheimer Nachrichten“.
2. Als Tag der Bekanntmachung gilt der jeweilige Ausgabetag der „Weinheimer Nachrichten“.”

Der “Zieltag” wäre demnach Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 24 Uhr nachts. Die Initiatoren rufen aber zur Stimmabgabe bis zum 28. November 2011 auf und “verschenken” damit volle drei Tage der insgesamt sehr kurzen Frist.

Nach unserer vorläufigen Recherche ist der Beschluss noch nicht veröffentlicht worden. Dies konnten wir aber nur nicht gesichert feststellen – sobald wir genaue Kenntnis einer eventuell bereits vorgenommenen Veröffentlichung haben, korrigieren wir diese Stelle. Sollte es zutreffen, dass es noch keine Veröffentlichung gegeben hat, würde die Frist mindestens bis 17. Dezember 2011 laufen.

Dem Weinheimblog.de gegenüber bestätigte Oberbürgermeister Heiner Bernhard vor kurzem, dass das amerikanische Versandhaus Amazon.de Interesse angemeldet habe. Die Rede ist von einem 20 Hektar großen Logistikzentrum.

Durch den Flächentausch würden im Gewann Breitwiesen rund 42,5 Hektor Gewerbegebiet entstehen können. Die Landwirte um Fritz Pfrang und Karl Bär geben sich kämpferisch: Rund 7,8 Hektar verstreutes Gelände im Gewann gehört Bauern, die angeblich nicht verkaufen wollen. Das dautet auf eine schwierige und lange Auseinandersetzung hin.

Unsere Anfrage bei Amazon und eine Gesprächsbitte vom 25. Oktober 2011, beantwortete die Pressestelle heute, elf Tage später, spartanisch kurz:

“Amazon hat zu diesem Thema keinerlei Veröffentlichung vorgenommen, daher kann ich Sie hier leider nicht unterstützen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Spekulationen keine Stellung nehmen.”

Spekuliert wird unter anderem auch, ob Amazon eventuell Interesse an dem unter großem Widerstand mittlerweile entwickelten Heddesheimer “Pfenning”-Gebiet haben könnte (siehe aktuell 366 Artikel dazu auf dem heddesheimblog.de).

Dort wurde 2009 die Planung für ein 20 Hektar großes Logistikgelände bekannt. Der Streit darum hat den Ort in zwei Lager gespalten. Versprochen wurden Arbeitsplätze und erhebliche Gewerbesteuerzahlungen. Im Herbst 2010 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Bislang gibt es allerdings keinerlei Anzeichen von Bauaktivitäten.

Im Gegensatz zu Weinheim hatten Heddesheimer Bauern und Bauernfamilien ihre Grundstücke dort klaglos- für 47 Euro/Quadratmeter an die “Phoenix 2010 GbR” der Viernheimer Unternehmer Karl-Martin Pfenning (“pfenning logistics”) und Johann Georg Adler (Immobilien) verkauft. Das Gelände soll laut Heddesheimer Landwirten “einer der besten Böden” sein.

Weitere Infos:

Die Initiative informiert auf einem Blog.

Der BUND auf seiner Homepage.

Unterschriftenlisten liegen hier aus:
Fritz Pfrang auf dem Bauernmarkt
Café Wolf am Rodensteiner Brunnen
Buchhandlung Hukelum am Rodensteiner Brunnen, Hauptstraße 21
Bauernhof Raffl / Törggelestube
Bauernladen Rauch, Bertleinsbrücke

Jeden Samstag vom 05. bis zum 26. November 2011 will die Initiative zudem an der Reiterin Unterschriften sammeln.

Dokumentation: Fast 2.000 Unterschriften gegen “Breitwiesen” – Stellungnahmen


Susanne Tröscher (CDU), Fritz Pfrang (Bauernverband), Elisabeth Kramer (GAL) bei ihrer Pressekonferenz zum Thema "Gewerbegebiet Breitwiesen" - im Anschluss haben die drei Gegner rund 2.000 gesammelte Unterschriften an OB Heiner Bernhard überreicht.

Weinheim, 19. Oktober 2011. Am Montag haben Gegner der Breitwiesen-Ansiedlung zunächst in einer Pressekonferenz Argumente vorgestellt und im Anschluss rund 2.000 Unterschriften gegen die geplante Ausweisung als Gewerbegebiet an den Oberbürgermeister Heiner Bernhard überreicht.

Die Stadträtinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) sowie der Landwirt und Vorsitzende des Bauernverbands Fritz Pfrang präsentierten am Montag bei einer Pressekonferenz ihre Argumente gegen die von der Stadtverwaltung angestrebte Entwicklung der “Breitwiesen” als Gewerbegebiet.

Fritz Pfrang bemängelte den Verlust von Ackerflächen und Zukunftsperspektiven für die verbliebenen 15 Vollerwerbsbauern. Frau Trescher bezeichnete die Planung als “Verrat an der Schöpfung”, Frau Kramer sieht trotz der Schuldenlast kein Argument für die Schaffung von Arbeitsplätzen “auf Teufel komm raus”: “Wir haben eine deutlich niedrige Arbeitslosenquote von 3,8 Prozent in Weinheim.”

Im Anschluss an die Pressekonferenz übergaben die drei Gegner rund 2.000 Unterschriften an Oberbürgermeister Heiner Bernhard, der diese zur Kenntnis nahm und auf die Unterzeichner “beizeit” zugehen wolle. Die Unterschriften wurden innerhalb von gut fünf Wochen gesammelt.

Wir dokumentieren die Erklärungen während der Übergabe.

OB Heiner Bernhard

Stadträtin Elisabeth Kramer

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