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Samstag, 02. November 2013

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Breitwiesen: Juristische “Aufrüstung”

16 Prozent der Bürgerschaft haben für ein Bürgerbegehren unterschrieben: Der OB lässt das extern juristisch prüfen.

Weinheim, 05. Dezember 2011. (red) Die Initiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” kritisiert in einer Pressemitteilung das Verhalten von Oberbürgermeister Heiner Bernhard: Nach Auffassung der Initiative verhält sich Bernhard “konfrontativ” statt “kooperativ” und gegen die Interessen von Gemeinderat und Bürgerschaft.

Von Hardy Prothmann

Bei der Übergabe von 5.056 Unterschriften für ein Bürgerbegehren in Sachen “Breitwiesen” kündigte Oberbürgermeister Heiner Bernhard nicht nur die Prüfung der Listen an, sondern auch die Beauftragung von externen Juristen, um die Zulässigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens prüfen zu lassen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens interpretieren diese Haltung eindeutig:

Die Bürgerinitiative ist über diese konfrontative Haltung des OB sehr verwundert, denn laut Prof. Dr. Roland Geitmann, dem Verfasser des `Merkblatts für die Durchführung von Bürgerbegehren und -entscheiden in Baden-Württemberg` müsste die Verwaltung wie folgt handeln: „Bei Zweifeln schaltet die Verwaltung zweckmäßigerweise die Kommunalaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) ein, während die Beauftragung einer Anwaltskanzlei wie eine `juristische Aufrüstung` gegen die eigenen Bürger wirkt“.

Aufrüstung

Eine “juristische Aufrüstung” also. Und die findet auf Seiten der Initiative auch statt.

Dort will man einen “Rechtshilfe”-Fonds einrichten, um Gelder für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu sammeln. Denn eine Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat wollen die Mitglieder der Initiative nicht hinnehmen:

Im Falle einer Ablehnung durch den Gemeinderat wolle man gerichtlich dagegen vorgehen. Die Gründung eines Rechtshilfefonds ist fest eingeplant. Aber auch bei einer Zulassung des Bürgerbegehrens brauche man Werbemittel und Geld für Öffentlichkeitsarbeit.

Die Rechtsanwältin Ingried Hagenbruch kann den Bedarf an Mitteln für eine solche Klage noch nicht absehen – billig wir das sicherlich nicht:

An einer Zuspitzung des Konflikts bis hin zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann niemand wollen. Es gibt alle demokratischen Möglichkeiten zusammen eine Lösung zu finden, statt gegeneinander. Und das würde auch noch Kosten sparen.

Hintergrund des Konflikts

Am 19. Oktober 2011 hatte der Gemeinderat unter erheblichem Druck durch den Oberbürgermeister entschieden, dass ein Antrag auf “Tausch” der Flächen Breitwiesen gegen Hammelsbrunnen im Flächennutzungsplan eingebracht werden soll. Denn laut aktuellem Plan müsste Hammelsbrunnen vor den Breitwiesen entwickelt werden.

Dagegen rebellieren die Weinheimer Bauernschaft, einzelne Stadträte sowie Bürger. Sie wollen keine zusätzliche Versiegelung und die Zerstörung von wertvollem Ackerland.

Oberbürgermeister Heiner Bernhard hatte in der Gemeinderatssitzung behauptet, durch den Beschluss sei “noch nichts entschieden” – tatsächlich zeichnet sich nach der Beschlussfassung eine “andere Auffassung” beim OB ab. Die Beauftragung von Anwälten zur Prüfung, ob ein Bürgerbegehren noch möglich sei, deutet eher darauf hin, dass der OB der Meinung ist, die Sache sei entschieden: gegen eine Bürgerbeteiligung.

Die Initiatoren appellieren an die Verantwortung des OB:

Das Zurückziehen auf formalrechtliche Prüfungen erfolgt erfahrungsgemäß immer dann, wenn man sich in der Sache selbst nicht bewegen will.  Die Entscheidung in der Sache liegt jedoch allein beim Gemeinderat. Wir sind zuversichtlich, dass er die Signale der Bürgerschafft richtig aufnimmt, respektiert und sich seiner Verantwortung, aber auch der Chance und seiner rechtlichen  Möglichkeiten, anders zu entscheiden, bewusst ist.

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