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Dienstag, 05. November 2013

Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen wundert sich über Rathaus-”Kommunikation”

Weinheim, 16. November 2010. (red/pm) Nächste Runde im Konflikt “Breitwiesen”. Die Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen “wundert” sich in einer Stellungnahme über die Kommunikation des Rathauses. Vor allem die Weitergabe einer persönlichen email an die Presse, die der erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner an Frau Hagenbruch geschrieben hatte. Die email liegt uns auch vor, wurde aber nach Prüfung nicht verwendet, die Weinheimer Nachrichten zitierten daraus.
Weiter wundert sich die Initative über eine unverbindliche Stellungnahme des Regierungspräsidium. Wir hatten dort zur Sachlage nachgefragt. In Karlsruhe war diese angeblich noch nicht bekannt – sehr verwunderlich, weil sich die Stadtspitze als sehr sicher in der Einschätzung der juristischen Lage gibt.
Tatsächlich ist der Fall mindestens interessant, wenn nicht sogar absolutes Neuland. Auch eine Rückfrage von uns bei einem Experten der Fachhochschule Kehl brachte nur den Verweis auf einen “Spezialfall”, zu dem keine Kenntnisse vorlagen.
Wir dokumentieren die Stellungnahme der Initiative.
Pressemitteilung der Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen:
“Kommunikation statt Konfrontation – das wünscht sich die Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ haben sich die Initiatoren schon viele Gedanken gemacht. Ergebnis: „Wenn die Stadt oder auch das Regierungspräsidium die Zulässigkeit in Zweifel ziehen, so verbirgt sich dahinter eine deutliche Geringschätzung des Bürgerwillens“, so die Initiative in einer Pressemitteilung. „Wann, wenn nicht direkt nach der allerersten Wegbereitung in Richtung einer Nutzungsänderung darf sich denn der Bürger einschalten?“ wird weiter gefragt. Zumal der Oberbürgermeister mehrfach betont habe, dass noch gar nichts entschieden sei.

Der Initiative geht es aber auch um die Art der Verständigung mit der Verwaltung. „Die Kommunikation des Ersten Bürgermeisters gegenüber den Bürgern war bisher vorbildlich, wird Dr. Torsten Fetzner gelobt. Nun aber wundert sich die Initiative „Bürgerbegehren Breitwiesen“ über eigenartige Wege: Erst über Zeitungsberichte wurde deutlich, dass eine an Ingrid Hagenbruch persönlich gerichtete E-Mail von Herrn Dr. Fetzner auch der Presse zuging, ohne dass dies für die eigentliche Empfängerin erkennbar war. „Dieses Verfahren ist sehr befremdlich“, bemerkt dazu Rechtsanwältin Hagenbruch, die den Bauernverband mit dem erfahrenen „Bündnis für Weinheim“ nicht nur fachlich unterstützt.

Besonders erstaunt zeigt sich die Initiative über den geänderten Ton aus dem Rathaus. So hatte es kurz nach Bekanntgabe des Bürgerbegehrens noch von der Verwaltungsspitze geheißen, dass ein Bürgerbegehren selbstverständlich respektiert werde. „Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers, “ war im städtischen Statement zu erfahren.

Nun wird in der neuen Nachricht des Ersten Bürgermeisters ein Gespräch angeboten, überschrieben allerdings mit dem Betreff „Kommunikation statt Konfrontation“. Da fragen sich die Unterstützer des Bürgerbegehrens, ob denn nun ihre demokratische  Initiative als Konfrontation aufgefasst wird.

Hierzu stellt Hagenbruch klar: „Ein Bürgerbegehren ist keine Konfrontation, wie dies im Rathaus bezeichnet wurde, sondern ein legitimes Instrument, das Bürger auf der Grundlage der Gemeindeordnung nutzen können.“ Selbstverständlich sei man beim Bauernverband, dem Bündnis für Weinheim und der Initiative Breitwiesen zu Gesprächen bereit.

Geprüft werde derzeit auch, wie sich die fehlerhaften Informationen über die zeitlichen Vorgaben des Regionalplans auswirken.

„Wenn jedoch jetzt der Erste Bürgermeister in einer informellen Mitteilung die Zulässigkeit eines  Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld in Frage stellt, dann ist dies unangebracht und entspricht weder einer bürgernahen Haltung noch gründlicher rechtlicher Prüfung.

Es dürfte nicht außergewöhnlich sein, dass außerhalb der Verwaltung  andere Meinungen und Rechtsauffassungen zu grundsätzlichen Fragen vertreten werden. Es dürfe doch wohl bezweifelt werden, ob eine als alternativlos dargestellte Verwaltungsvorlage mit dem künstlich aufgebauten Zeitdruck  zu einer Ratsentscheidung führen konnte, die tatsächlich die Interessen der Bevölkerung widerspiegelt.
Daher sieht die Gemeindeordnung in grundsätzlichen Fragen – und um eine solche handelt es sich, wie der OB mehrfach betonte – die Möglichkeit vor, dass der Gemeinderat (wohlgemerkt: nicht die Verwaltung) eine Entscheidung den Bürgern überträgt. Eine Blamage wäre es allerdings für eine Stadtverwaltung, Bürgerbeteiligung in grundsätzlichen Fragen von vornherein abzulehnen oder zu erschweren.“
Eine Stadt, die sich damit gegen ihre Bürger stellt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Mit Befremden nimmt die Initiative zur Kenntnis, dass sich angeblich die Aufsichtsbehörde zur Zulässigkeit eines Begehrens geäußert habe, welches noch nicht einmal eingereicht wurde.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass der Vergleich mit einem Fall in Rheinstetten schon daran scheitert, dass der  Sachverhalt hier ganz anders gelagert ist.
Eine Bürgerbeteiligung im jetzigen Stadium ist zulässig. Würde dies anders gesehen, gäbe es wohl kaum noch eine Fallkonstellation, in der Bürger über grundsätzliche Fragen mitentscheiden können, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht.

Abschließend weist die Initiative darauf hin, dass andernorts das „Zukunftsmodell Bürgerbeteiligung“ sogar so aussähe, dass auf der städtischen Homepage Anleitung hierfür gegeben werde. Die Initiative muss daher fragen: „Wie weit ist Weinheim hiervon entfernt? Wie viel erfolgreicher könnte die Arbeit der Kommune durch direkte Beteiligung der Bürger gestaltet werden?“

Die Initiative appelliert daher an Verwaltung und Gemeinderat, die Bürger demokratisch zu beteiligen und über diese grundsätzliche Frage mitentscheiden zu lassen.”

Regierungspräsidium: Bürgerbegehren “Breitwiesen” vermutlich nicht zulässig

Erstaunlich: Verschiedene Gemeinderäte behaupten, der OB hätte sie unter Druck gesetzt - die 130 Zuschauer der Sitzung scheinen die Stadträte nicht bemerkt zu haben.

Guten Tag!

Weinheim/Karlsruhe, 15. November 2011. Schlechte Nachrichten für die Initiatoren des Bürgerbegehrens “Schützt die Weinheimer Breitwiesen”: Auf Anfrage zeigte sich das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde skeptisch, ob das Bürgerbegehren gesetzlich noch möglich ist.

Von Hardy Prothmann

Zwischen 1.100 und 1.500 Unterschriften sind durch die Initiative schon gesammelt worden – für eine genaue Angabe fehlt noch die Prüfung, die am Wochenende erfolgen soll, sagt Elisabeth Kramer, Stadträtin der GAL und einer der Mitinitiatorinnen des Bürgerbegehrens. Das macht Mühe, aber das Engagement der Gegner der Breitwiesen-Bebauung ist sehr hoch.

Weinheim=Rheinstetten?

Vielleicht ist die ganze Mühe umsonst – denn die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, zeigt sich auf unsere Nachfrage skeptisch, wie uns ein Sprecher mitteilt: [Weiterlesen...]

Der Widerstand gegen die Breitwiesen-Bebauung geht weiter – Gegner planen “kassierendes” Bürgerbegehren – die Zeit tickt


Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Weinheim, 04. November 2011. (red) Am 19. Oktober 2011 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Flächentausch Hammelsbrunnen-Breitwiesen beschlossen. Die Gegner der Bebauung lassen nicht locker und haben nun ein Bürgerbegehren gestartet. Eine schwierige Aufgabe. Zudem ist unklar, ob überhaupt ein Bürgerbegehren möglich ist – spannend wird hierzu die Haltung der Verwaltung sein. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses genau 2.500 Stimmen sammeln. Es gibt viele Gerüchte – hier sind die Fakten.

Auf einer Pressekonferenz am Freitagmorgen gaben die Vorsitzenden des Bauernverbands, Fritz Pfrang und Karl Bär, sowie die Stadträtinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) und der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (Bündnis90/Die Grünen) ihre Entscheidung bekannt.

Der Text des Bürgerbegehrens lautet:

Bürgerbegehren “Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
Antrag:
Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage:
Sind Sie dafür, dass im Bereich „Breitwiesen“ die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt?
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat sich am 19. Oktober 2011 für eine Änderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen. Dadurch sollen im Bereich „Breitwiesen“ im Wege der Verschiebung von Gewerbeflächen wertvolle landwirtschaftliche Anbauflächen in Baugelände für gewerbliche Ansiedlungen umgewandelt werden. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, auf Stadtbild, Umwelt und Klima sowie für die Zukunft unserer Landwirte. Wegen dieser erheblichen Bedeutung soll die Entscheidung mittels eines Bürgerentscheids von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weinheim getroffen werden.
Kostendeckung gem. § 21 Abs. 3 Satz 4 GemO: entfällt. Die Unterzeichnenden berechtigen die unten genannten Vertrauenspersonen, das benannte Bürgerbegehren zu vertreten und im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Des Weiteren werden alle zukünftigen Unterzeichner des Bürgerbegehrens berechtigt, die auf dieser Liste bereits eingeschriebenen Daten einzusehen.

Das Bündnis gegen die Breitwiesen-Bebauung ist also überparteilich besetzt und wird von den Juristinnen Ingrid Hagenbruch und Andrea Reister unterstützt (bekannt aus dem “Bündnis für Weinheim”).

In einer ersten Unterschriftenaktion hatten die Breitwiesen-Gegner bereits knapp 2.000 Unterschriften als Protestnote gesammelt. Diese gelten nicht mehr – die erforderlichen 2.500 Unterschriften müssen neu auf den Listen zum Bürgerbegehren geleistet werden.

Sollte dies gelingen, kommt das Bürgerbegehren als Tagesordnungspunkt in den Gemeinderat. Der entscheidet über die Zulässigkeit. Wird diese bestätigt folgt ein Bürgerentscheid, bei dem 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme abgeben müssen. Ist dies der Fall, entscheidet die jeweilige Mehrheit über das Ergebnis auf eine “Ja/Nein”-Frage. Wird die Mehrheit nicht erreicht, trifft der Gemeinderat die letztgültige Entscheidung.

Überschrift der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren gegen die Breitwiesen-Bebauung

Fraglich ist, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Würde es es sich um einen “klassischen” Aufstellungsbeschluss handeln, wäre die Frage entschieden. Gegen einen solchen kann nach Auffassung des VGH Mannheim (Urteil “Rheinstetten”) nach der Gesetzeslage kein Bürgerbegehren und auch kein Bürgerentscheid stattfinden.

Hier gilt eine so genannte “Negativliste”.

§ 21
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe,
6. Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sowie über
7. Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

Man darf gespannt auf die Haltung von Oberbürgermeister Heiner Bernhard sein. Der hatte die Unterschriftenleister als “schlecht informierte Bürger” betitelt, die “gar nicht gewusst haben, was sie da unterschreiben” – aus Sicht der Gegner eine “Unerhörtheit”, wie Elisabeth Kramer betont.

Sicherlich wird rechtlich von der Stadt geprüft werden, ob der “Aufstellungsbeschluss” zu einer Änderung des Flächennutzungsplans gleichbedeutend mit einer “Bauleitplanung” ist. In der Zusammenfassung nennt die Stadt den Beschluss “Aufstellungsverfahren” und stellt den Sachverhalt so dar:

4. 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Vollziehung einer flächengleichen
Verschiebung gewerblicher Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ am
Kreiskrankenhaus in das Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes
Weinheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:
Für die in der Anlage der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereiche im Gewann „Hammelsbrunnen“ zwischen B 38, Westtangente und Mannheimer Straße sowie im Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes Weinheim und südlich des Brunnwegs wird die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Hammelsbrunnen / Breitwiesen“ beschlossen. Ziel der Planung ist eine Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ in das Gewann „Breitwiesen“. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des des räumlichen Umgriffs der Flächennutzungsplanänderung bleibt vorbehalten.

Noch hat die Natur die Breitwiesen in der Hand - künftig soll hier ein riesiges Logistikzentrum für Amazon.de entstehen. Bild: breitwiesen.blogspot.com

Sollte die Stadt die Auffassung vertreten, dass es sich auch hierbei um einen “bauleitplanerischen” Aufstellungsbeschluss handelt, würde es brenzlig für Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Der hatte mehrmals gegenüber dem Gemeinderat klar betont: “Durch diesen Beschluss ist noch gar nichts entschieden.” Sollte dem nicht so sein, wäre das eine glatte Lüge in aller Öffentlichkeit gewesen.

Fest steht, dass der OB den Flächentausch unter Druck durchbekommen wollte – eine mehr als fragwürdige Entscheidung.

Die Bürgerinitiative jedenfalls gibt sich entschlossen und klagebereit: “Rheinstetten ist ein anderer Fall, sagen unsere juristischen Berater. Wir sind guter Hoffnung, dass wir mit einer Klage durchkommen. Aber darum geht es jetzt nicht – sondern um 2.500 Stimmen für ein Bürgerbegehren. Das ist ein demokratisches Verfahren und wir sind sehr gespannt, wie die Verwaltung darauf reagiert”, sagte Elisabeth Kramer auf unsere Anfrage hin.

Eine erste Stellungnahme kam sehr flott kurz vor 13:00 Uhr:

“Die Stadtverwaltung Weinheim respektiert selbstverständlich die Bemühungen, über ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers. Da die Zulassung eines solchen Bürgerentscheides im Gesetz genau geregelt ist, wird es die Aufgabe der Stadtverwaltung sein, diese Kriterien auch genau zu prüfen. Das kann aber erst geschehen, wenn das Bürgerbegehren vorliegt, bzw. wenn die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht ist.”

Unverständlich ist, wieso die Initiatoren sich selbst angesichts der in der Verfassung genannten sehr kurzen Frist von sechs Wochen selbst beschränken:

” richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. “

Sechs Wochen sind genau sechs Wochen. Kein Tag mehr, keiner weniger. Das ist die Frist, die gilt, bis zum Ablauftag 24:oo Uhr nachts. Der Beschluss wurde am 19. Oktober gefasst. Wäre er am 20. Oktober 2011 verkündet worden, wäre das der “Starttag” laut “Bekanntmachungssatzung” der Stadt Weinheim:

Ҥ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Weinheim ergehen, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, durch einmaliges Einrücken des vollen Wortlautes der Bekanntmachungen in den „Weinheimer Nachrichten“.
2. Als Tag der Bekanntmachung gilt der jeweilige Ausgabetag der „Weinheimer Nachrichten“.”

Der “Zieltag” wäre demnach Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 24 Uhr nachts. Die Initiatoren rufen aber zur Stimmabgabe bis zum 28. November 2011 auf und “verschenken” damit volle drei Tage der insgesamt sehr kurzen Frist.

Nach unserer vorläufigen Recherche ist der Beschluss noch nicht veröffentlicht worden. Dies konnten wir aber nur nicht gesichert feststellen – sobald wir genaue Kenntnis einer eventuell bereits vorgenommenen Veröffentlichung haben, korrigieren wir diese Stelle. Sollte es zutreffen, dass es noch keine Veröffentlichung gegeben hat, würde die Frist mindestens bis 17. Dezember 2011 laufen.

Dem Weinheimblog.de gegenüber bestätigte Oberbürgermeister Heiner Bernhard vor kurzem, dass das amerikanische Versandhaus Amazon.de Interesse angemeldet habe. Die Rede ist von einem 20 Hektar großen Logistikzentrum.

Durch den Flächentausch würden im Gewann Breitwiesen rund 42,5 Hektor Gewerbegebiet entstehen können. Die Landwirte um Fritz Pfrang und Karl Bär geben sich kämpferisch: Rund 7,8 Hektar verstreutes Gelände im Gewann gehört Bauern, die angeblich nicht verkaufen wollen. Das dautet auf eine schwierige und lange Auseinandersetzung hin.

Unsere Anfrage bei Amazon und eine Gesprächsbitte vom 25. Oktober 2011, beantwortete die Pressestelle heute, elf Tage später, spartanisch kurz:

“Amazon hat zu diesem Thema keinerlei Veröffentlichung vorgenommen, daher kann ich Sie hier leider nicht unterstützen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Spekulationen keine Stellung nehmen.”

Spekuliert wird unter anderem auch, ob Amazon eventuell Interesse an dem unter großem Widerstand mittlerweile entwickelten Heddesheimer “Pfenning”-Gebiet haben könnte (siehe aktuell 366 Artikel dazu auf dem heddesheimblog.de).

Dort wurde 2009 die Planung für ein 20 Hektar großes Logistikgelände bekannt. Der Streit darum hat den Ort in zwei Lager gespalten. Versprochen wurden Arbeitsplätze und erhebliche Gewerbesteuerzahlungen. Im Herbst 2010 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Bislang gibt es allerdings keinerlei Anzeichen von Bauaktivitäten.

Im Gegensatz zu Weinheim hatten Heddesheimer Bauern und Bauernfamilien ihre Grundstücke dort klaglos- für 47 Euro/Quadratmeter an die “Phoenix 2010 GbR” der Viernheimer Unternehmer Karl-Martin Pfenning (“pfenning logistics”) und Johann Georg Adler (Immobilien) verkauft. Das Gelände soll laut Heddesheimer Landwirten “einer der besten Böden” sein.

Weitere Infos:

Die Initiative informiert auf einem Blog.

Der BUND auf seiner Homepage.

Unterschriftenlisten liegen hier aus:
Fritz Pfrang auf dem Bauernmarkt
Café Wolf am Rodensteiner Brunnen
Buchhandlung Hukelum am Rodensteiner Brunnen, Hauptstraße 21
Bauernhof Raffl / Törggelestube
Bauernladen Rauch, Bertleinsbrücke

Jeden Samstag vom 05. bis zum 26. November 2011 will die Initiative zudem an der Reiterin Unterschriften sammeln.

Dokumentation: Fast 2.000 Unterschriften gegen “Breitwiesen” – Stellungnahmen


Susanne Tröscher (CDU), Fritz Pfrang (Bauernverband), Elisabeth Kramer (GAL) bei ihrer Pressekonferenz zum Thema "Gewerbegebiet Breitwiesen" - im Anschluss haben die drei Gegner rund 2.000 gesammelte Unterschriften an OB Heiner Bernhard überreicht.

Weinheim, 19. Oktober 2011. Am Montag haben Gegner der Breitwiesen-Ansiedlung zunächst in einer Pressekonferenz Argumente vorgestellt und im Anschluss rund 2.000 Unterschriften gegen die geplante Ausweisung als Gewerbegebiet an den Oberbürgermeister Heiner Bernhard überreicht.

Die Stadträtinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) sowie der Landwirt und Vorsitzende des Bauernverbands Fritz Pfrang präsentierten am Montag bei einer Pressekonferenz ihre Argumente gegen die von der Stadtverwaltung angestrebte Entwicklung der “Breitwiesen” als Gewerbegebiet.

Fritz Pfrang bemängelte den Verlust von Ackerflächen und Zukunftsperspektiven für die verbliebenen 15 Vollerwerbsbauern. Frau Trescher bezeichnete die Planung als “Verrat an der Schöpfung”, Frau Kramer sieht trotz der Schuldenlast kein Argument für die Schaffung von Arbeitsplätzen “auf Teufel komm raus”: “Wir haben eine deutlich niedrige Arbeitslosenquote von 3,8 Prozent in Weinheim.”

Im Anschluss an die Pressekonferenz übergaben die drei Gegner rund 2.000 Unterschriften an Oberbürgermeister Heiner Bernhard, der diese zur Kenntnis nahm und auf die Unterzeichner “beizeit” zugehen wolle. Die Unterschriften wurden innerhalb von gut fünf Wochen gesammelt.

Wir dokumentieren die Erklärungen während der Übergabe.

OB Heiner Bernhard

Stadträtin Elisabeth Kramer

Einen schönen Tag wünscht
Das Weinheimblog.de

Gemeinderat beschließt “Förderung” der Geothermie


Guten Tag!

Weinheim/Rhein-Neckar, 18. Mai 2011. Das Projekt “Geothermie” ist einen Schritt weiter: Der Gemeinderat hat heute die Verlängerung der “Aufsuchungsrechte” genehmigt, ebenso eine mögliche Erweiterung nach Westen sowie die Gründung einer Planungsgesellschaft. Die Stadt sucht nun dringend Partner, ohne die das Projekt finanziell nicht umzusetzen ist.

Von Hardy Prothmann

“Die Energie ist klimaschonend, nach menschlichem Ermessen unerschöpflich, krisensicher, dezentral, effizient und landschaftsschonend. Eigentlich hat die tiefe Erdwärme, die Geothermie, nur Vorteile. Und sie ist ein echter Standortvorteil”, informiert die Stadt Weinheim “überzeugt” über ihre Position. Der Ausschuss für Technik und Umwelt ist den Anträgen der Verwaltung gefolgt und will die Pläne für ein Geothermie-Kraftwerk weiter vorantreiben.

Als nächster Schritt wird die Stadt beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg die Verlängerung der so genannten „Aufsuchungserlaubnis“ im „Claim Weinheim“ beantragen, diesen möglichst nach Westen ausweiten und Partner für nun entstehende Kosten suchen, informiert die Pressestelle der Stadt.

Doch dafür braucht es Partner – die klamme Stadt kann sich die rund eine Million Euro Kosten für eine so genannte „3-D-Seismik“ nicht leisten. In der Sitzung informierte Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, dass ein möglicher Partner das in Heidelberg ansässige Unternehmen „Deutsche Rohstoff AG“ sein könnte, “die im Raum Weinheim nach Erdöl sucht und dazu ebenfalls im Vorfeld eine „3-D-Seismik“ braucht.”

“Wir haben hier einen Schatz, den wir nicht sausen lassen sollten. Es ist wichtig, nach der Stromerzeugung auch das warme Wasser für Fernwärme zu verwenden”, sagten die Freien Wähler und verwiesen auf ein ähnliches Projekt im pfälzischen Landau. Und in Sachen “Fernwärme” auf das Baugebiet Lützelsachen Ebene: “Das hätte die richtige Größe”.

Die SPD forderte einen schnellen Kontakt zu Investoren. Stadtrat Hans-Eckhardt Pfisterer sagte in Bezug auf eine gemeinsame Gesellschaft: “Die Stadt muss eine Sperrminorität halten, um gestalten zu können. Es gibt keine Gründe mehr für professionelle Bedenkenträger. Man braucht für 50 Jahre keinen Brennstoff, kein CO2, kaum Personal und hat eine kleine Anlage. Das sind die Vorteile.”

Auch die Grün-Alternative-Liste ist dafür, sagte Stadträtin Elisabeth Kramer. Sie forderte aber möglichst eine eigene Lösung vor einer Kooperation. Weiter schlug sie einen Fond oder eine Genossenschaft vor, an dem sich auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen könnten.

Nach Angaben der Firma 360plus Consult GmbH hätten “bisherige Studien haben ergeben, dass in einer Tiefe von knapp 4000 Meter im Erdinnern große Mengen an 160 Grad heißem Wasser vorkommen.”

Bei einem Geothermie-Kraftwerk wird dieses “Wasser” gefördert, in einem ersten Schritt in elektrische Energie umgewandelt und in einem zweiten ist die Nutzung für die Wärmeerzeugung möglich. Hier verwies die FDP auf “Probleme in Landau, die dort zu wenige Abnehmer finden”. Denn dafür muss auch ein Netz gebaut werden, was die Kosten in die Höhe treibt.

Insgesamt sind für das Projekt rund 30 Millionen Euro projektiert, davon allein 14-15 Millionen Euro für die Bohrung des Förder- und Rückführungsschachts.

Die Leistung liegt bei 2,8 Megawatt. Übersetzt heißt das: Rund 5000 Haushalte könnten mit Strom versorgt werden sowie ganze Stadtviertel und zahlreiche Gewerbebetriebe mit Nahwärme, sagte Bürgermeister Dr. Fetzner. Klimaschonender Nebeneffekt: Ein Geothermie-Kraftwerk spare im Vergleich zu einem konventionellen Kraftwerk 20.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.

Seismische Probleme, wie an anderen Geothermie-Standorten in Deutschland und der Schweiz, seien in Weinheim nicht zu erwarten, wie der Geothermie-Experte Dr. Jochen Bauer als Berater der Stadt bereits bei einem Pressegespräch am gestrigen Nachmittag betont hatte.

Für Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner bezeichnete ein Geothermie-Kraftwerk als “echten Standortfaktor”. Außerdem halte man damit an der “Vision einer ernergie-autarken Stadt fest”.

Am 30. Mai, 19.30 Uhr, will die Stadt die Bevölkerung in einer Bürger-Info-Veranstaltung im Alten Rathaus am Marktplatz über den Stand der Dinge informieren.

Anmerkung der Redaktion:
Mit Material der Stadt Weinheim

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