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Sonntag, 01. September 2013

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann “teilen” richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

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Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur “theoretisch”, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein “übersehenes” Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite “bösartig” vorgeht und die rechtlichen Regelungen “brutalstmöglich” umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet “der Spaß” die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die “Forderung” drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei “Kein Miniaturbild” setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto “zu eigen” gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch “Privatleute” bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des “Mandanten”. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die “Motivation” für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv “Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell” ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es “Aasgeier” sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die “rechtefrei” sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob “öffentlich” oder “privatrechtlich”. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls “Veröffentlichungsrechte” haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als “Presseinformation” zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als “Presseinformation” downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im “Kleingedruckten”? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, “dass das alles schon in Ordnung ist”? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto “teilen”? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als “Teiler” von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Nach Brandversuchen im Saukopftunnel bleiben Ergebnisse offen

Ernstfall geprobt – und jetzt?

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Der Rauch wurde aus dem Tunnel geblasen – das Lüftungssystem saugte ihn wieder an. Ist das im Sinne des Erfinders?

 

Weinheim/Rhein-Neckar, 21. November 2012. (red/aw) Vor fast genau einem Monat wurde es heiß im Saukopftunnel. Um die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Rettungsstollenlüftung im Brandfall zu prüfen, wurde der Ernstfall geprobt. Die Brandversuche wurden durch das Institut für Industrieärodynamik aus Aachen (IFI) durchgeführt. Das Regierungspräsidium Kalrsruhe hat bisher keine Ergebnisse der Prüfung veröffentlicht. Ein nicht ganz einwandfreier Rauchabzug vor Ort ließ aber auf ein Problem mit der Lüftungsanlage schließen. Der Pressestelle vom Regierungspräsidium ist davon allerdings nichts bekannt.

Fotos: Ralph Urbach
Text: Alexandra Weichbrodt

Es qualmte, dampfte und rauchte: Die Brandversuche im Saukopftunnel am 24. November 2012 boten beeindruckende Bilder. Doch welche Erkenntnisse gewonnen wurden, ist bisher nicht bekannt. Im Vorfeld hieß es von Seiten des Regierungspräsiduiums, dass der Test dazu diene, den Saukopftunnel auch künftig den aktuellen Sicherheitsvorschriftne anzupassen.

Die Feuwerwehr und weitere Einsatzkräfte sowie Betriebspersonal sollten mit dieser Übung auf die Gegebenheiten während eines Brandes vorbereitet werden, um in Zukunft bestmöglich auf diese Situation reagieren zu können.

Durchgeführt wurden vier Brandeversuche an zwei Stellen des 2715 Meter langen Tunnels. Hitze und Rauch wurde mitttels regelbaren Propangasbrennern und Rauchmaschinen, die ungiftiges medizinisches Weißöl verdampften, erzeugt. Diese lösten die Brandmelder im Tunnel aus und simulierten den Ernstfall. Durch die Brandrauchentlüftung sollte der – bei diesem Test ungiftige – Rauch aus dem Tunnel abgesaugt und hinaus geführt werden. Allerdings saugten die Lüftungsschächte den ausgetretenen Rauch direkt wieder an und führten ihn als vermeintliche “Frischluft” wieder dem Tunnel zu.

Ein Test ohne Ergebnisse?

Ein Problem, dass im Ernstfall katastrophale Folgen hätte. Unser Fotograf vor Ort wurde Zeuge des ungeschickten Lüftungssystems. Doch bei den Verantwortlichen ist das Problem entweder nicht wahrgenommen worden oder aber es wurde nicht kommunziert. Denn der Pressestelle des Regierungspräsidiums war bis heute nicht bekannt, dass bei den Brandversuchen technische Probleme aufgetreten wären.

Vielleicht will man die gewonnen Erkenntnisse derzeit auch einfach nicht teilen, da der Saukopfttunnel in der Vergangenheit schon für viele schlechte Nachrichten sorgte. Vermehrte Vollsperrungen in den letzten Monaten strapazierten die Nerven der Autofahrer sehr. Es ist nahezu ein “Never-Ending-Ärger” mit dem Saukopftunnel. (Anm. d. Red.: Wir berichteten.)

Sicherheitsnachrüstungen in Höhe von 37 Millionen Euro

Aber Sicherheit muss sein. Denn Tunnelunfälle haben in der Vergangenheit immer wieder zahlreiche Opfer gefordert. Seit den 90er Jahren wurden die Sicherheitsvorschriften daher massiv verschärft. Der Saukopftunnel musste bereits im Jahr 2008 ein vom Bund verordnetes Nachrüstungsprogramm durchführen, um die Sicherheitsstandards zu erfüllen. So wurde u.a. das gesamte Lüftungssystem konzeptionell erneutert und Brandklassen in der Zwischndecke installiert. Diese sollten sich im Brandfall öffnen und den Rauch gezielt absaugen. Kosten hierfür: ca. 11.6 Millionen Euro.

Weitere Verbesserungen der Sicherheitsvorkehrungen folgten. Seit 2009 wird ein Fluchstollen gebaut. Für den kompletten Fluchtstollen werden voraussichtlich Kosten in einer Größenordnung von rund 26 Millionen Euro fällig, von denen allein 23 Millionen Euro für den Rohbau angefallen sind. Die Kosten für die betriebstechnische Einrichtung werden sich dann noch einmal auf etwa 3 Millionen Euro belaufen.

Die Gesamtkosten der Nachrüstungen des Hauptstollen sowie der Bau des Fluchtstollen liegen also bei etwa 37 Millionen Euro. Sicherheit ist teuer. Daher bleibt zu hoffen, dass diese dann auch zuverlässig gewährleistet ist.

Ein Fahrzeugbrand wurde bei dem Test der Sicherheitseinschrichtungen Ende November simuliert.

Pflichten für Güterhändler gesetzlich verschärft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum “IM Makler”

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Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv über das Geldwäschegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das Geldwäschebekämpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention” verschärft. Davon betroffen sind “Güterhandler” wie Steuerberater, Anwälte, Treuhänder und auch Immobilienmakler. Mit fragwürdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterstützen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu kämpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt “ausspionieren”.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frühen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer “nicht normal” verhalten haben.

Baden-Württemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht für Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-Büros verstärkt überprüft, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollständigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.

Bergfreie Bodenschätze

Wem gehört das Erdöl?

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Stehen in Nordbaden bald solche schweren Bohrtürme? Quelle: Wikipedia, Markus Stahmann, CC BY-SA 3.0

 

Rhein-Neckar, 02. August 2012. (red/la) Ab September sucht die Firma Rhein Petroleum in Nordbaden nach Erdöl. Doch was passiert, wenn sie Erfolg hat? Wem gehören die Bodenschätze? Dem Staat oder dem Grundstücksbesitzer? Müssen bald Häuser den Bohrtürmen weichen? Wir haben nachgefragt – und können schon mal Entwarnung geben.

Von Reinhard Lask

Wer unter seinem Haus Erdöl findet und glaubt, nun Ölmillionär zu werden, hat sich zu früh gefreut. Denn Erdöl gehört in Deutschland zu den bergfreien Rohstoffen: Sie gehören erstmal niemandem. Wer es fördern möchte, muss dafür eine Konzession von dem zuständigen Bergamt beantragen. Das kann im Prinzip jeder tun, der die Voraussetzung für die Förderung erfüllt.

Im Falle von Rhein Petroleum hätte das Unternehmen Vorrang. “Wer das Recht erworben hat auf einem festgelegten Claim nach Erdöl zu suchen, hat auch das Vorrecht die Förderkonzession zu erhalten”, sagt Holger Schick, Bergdirektor im Regierungspräsidium Freiburg.

Wenn also Rhein Petroleum im September auf Öl stößt, kann ihm kein Konkurrent die Förderung wegnehmen. Damit das Unternehmen fördern kann, muss es noch ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. “Wenn das scheitern würde, wäre  das Erdöl wieder bergfrei”, erklärt Schick. Die Messdaten, die Rhein Petroleum dabei sammelt, muss das Unternehmen an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau weitergeben. Diese Daten darf das Amt  jedoch nur für interne Studien verwenden, also nicht an andere verkaufen. Auch Studien, die von privaten Auftraggebern bezahlt werden, sind nicht erlaubt.

Das Land verdient an jedem Tropfen Öl mit

Wenn Rhein Petroleum die Förderkonzession erhält und die Vermarktung anläuft, verdient das Land an jedem verkauften Liter Erdöl  mit. Laut Bergbaugesetz beträgt “die Förderabgabe grundsätzlich zehn Prozent des Marktwertes, der für in Deutschland gewonnene Bodenschätze dieser Art im Jahr durchschnittlich erzielt wird.”

Diesen Satz kann das Bundesland anpassen. “Aktuell beträgt die Förderabgabe in Baden-Württemberg für Erdöl null Prozent”, sagt Schick. Allerdings wird im Land seit rund 20 Jahren kein Erdöl mehr gefördert. “Anfang der 1990er Jahre hat sich die Förderung immer weniger gelohnt und bald sind die letzten eingestellt worden.” Die aktuelle grün-rote Landesregierung will jedoch den Förderzins demnächst wieder einführen.

Große Gewinne wird das jedoch nicht geben: “Bis zur Abschaffung der Abgabe betrugen die Einnahmen einige 100.000 D-Mark.” Die Fördermengen Baden-Württemberg waren stets sehr gering. Ganz anderes sieht das in Niedersachsen aus. Hier betrug der Fördersatz für Erdöl im Jahr 2011 ganze 18 Prozent, für Erdgas sogar 36 Prozent. Noch 2009 verdiente das Land Niedersachsen bis zu einer Milliarde Euro an der Förderung dieser beiden Rohstoffe.

Rein rechtlich könnte der Staat die bergfreien Bodenschätze auch in Eigenregie fördern. “Heute geben die Förderrechte immer an Privatunternehmen”, sagt Schick. Für die wird Ölförderung auf dem deutschen Festlandsockel auch bei kleineren Mengen immer rentabler. “Je knapper das Erdöl wird, desto mehr lohnt es sich auch in tieferen Stockwerken nachzuforschen”, erklärt Schick.

Keine Enteignung bei Erdölförderung

Kann jedoch ein Grundstücksbesitzer enteignet werden, wenn Rhein Petroleum Erdöl darunter findet? “Bei Erdöl ist das kaum vorstellbar”, sagt Schick. „Die heutigen Fördertechniken sind heute so gut, dass dies nicht mehr notwendig ist.” Man bohrt einfach von der Seite. Rein rechtlich sind Zwangsmaßnahmen noch möglich. Allerdings nur, wenn man das Grundstück “zu betrieblichen Zwecken braucht”. Das muss nicht nur eine Bohrung sein, sondern kann auch die Zwangsverpflichtung umfassen, dort notwendige Leitung zu verlegen oder Wege zu bauen und zu nutzen.

“Für eine völlige Enteignung müsste schon ein massives öffentliches Interesse gegeben sein”, sagt Schick. Bekannte Fälle sind die Umsiedlungen ganzer Dörfer in Nordrhein-Westfalen zur  Braunkohleförderung. Doch wegen ein wenig Erdöl würde  Schick zufolge niemand seinen Grund und Boden veräußern müssen. “Dazu sind die Fördermengen einfach zu klein, die rechtlichen Hürden zu hoch und der volkswirtschaftliche Nutzen beziehungsweise das Interesse aller Beteiligten einfach zu gering”, erklärt Schick.

Regionalverband befürwortet Flächentausch - Gespräche laufen seit gut einem Jahr

Regionalplaner nennt Breitwiesen-Verfahren “eleganten Weg”

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Links im Boden an der Autobahn liegt Breitwiesen, rechts daneben Hammelsbrunnen. Quelle: Google Maps

 

Weinheim/Mannheim, 23. März 2012. (red) Aus Sicht des baden-württembergischen Regionalplaners Manfred Hopfauf ist der Fläschentausch Hammelsbrunnen-Breitwiesen “ökologisch und verkehrlich” eine gute Lösung. In der Folge würde Hammelsbrunnen mit einem Grünzug überplant und kein mögliches Gewerbegebiet mehr. Oberbürgermeister Heiner Bernhard aber trägt die Verantwortung für den politischen Unfrieden in der Stadt – denn er hätte viel früher informieren können.

Von Hardy Prothmann

Soviel ist sicher – die aktuell laufende Regionalplanung ist ein sehr komplexes Geschäft. Seit dem Staatsvertrag 2005 überplanen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz einen länderübergreifenden Regionalplan für die “Metropolregion”. Zuständig für die Regionalplanung ist der Regionalverband Rhein-Neckar.

Die Planung ist dreistufig von den Ländern über die Regionalplanung in die kommunale Planung. Die Stadt Weinheim stellt einen eigenen Flächennutzungsplan auf. Aktuell ist dort das Gebiet Hammelsbrunnen als mögliche Gewerbefläche ausgewiesen. Am 19. Oktober 2011 fasste der Gemeinderat auf Drängen des Oberbürgermeisters den Aufstellungsbeschluss, Hammelsbrunnen gegen Breitwiesen zu tauschen. Gegen diesen Beschluss läuft ein noch nicht entschiedenes Bürgerbegehren.

Breitwiesen bereits über ein Jahr in der Planung

Regionalplaner Manfred Hopfauf bestätigt auf Nachfrage, dass im September der Vorentwurf für die Regionalplanung vorgelegt worden ist und weiter:

Natürlich hat die Stadt mit uns Gespräch geführt und wir haben nach kontroverser Diskussion den Flächentausch im Vertrauen auf eine solche Entscheidung mit aufgenommen.”

An diesem Punkt wird es spannend. Es pressierte tatsächlich mit einer Entscheidung im Oktober, um noch in die Regionalplanung hineinzukommen. Die entscheidende Frage ist: Warum wurde die Bürgerschaft nicht frühzeitiger informiert? Denn Gespräche gab es schon zum Jahreswechsel 2010/2011.

Frühzeitige Information? Fehlanzeige

Oberbürgermeister Heiner Bernhard ist in guter Gesellschaft, wenn es um “frühzeitige” Informationen geht. Kaum ein Bürgermeister informiert wirklich früh. “Frühzeitig” ist ein sehr dehnbarer Begriff. Konkret auf die Situation bezogen hat der der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss gefasst und seither gibt es zwar wenig konstruktive, aber doch Gespräche mit der Bürgerinitiative und damit stellvertretend fast 4.700 Unterzeichnern. Ist das nicht irgendwie auch sehr “frühzeitig”?

Egal, wie man den Begriff dehnt – aus Sicht des Oberbürgermeisters sind Fakten geschaffen worden. Er hält einen Bürgerentscheid für unzulässig. Die Bürgerinitiative für zulässig und der Gemeinderat hat sich auf Antrag von CDU und SPD nicht getraut, eine Entscheidung zu treffen.

Solange keine Entscheidung getroffen ist, geht die Regionalplanung von der Zulässigkeit des getroffenen Beschlusses aus. Sprich: Breitwiesen wird weiterhin als Gewerbefläche eingeplant. Und zwar im Tausch gegen Hammelsbrunnen:

Es war klar, dass Weinheim nicht mehr Fläche gibt. So bleibt mit Hammelsbrunnen verbindlich eine ökologisch wertvollere Fläche unbebaut und Breitwiesen wird herangezogen.

Hammelsbrunnen oder Breitwiesen

Für Manfred Hopfauf ist das planerisch alles eindeutig. Zwar versteht er Bedenken der Bürger. Er sagt aber auch:

Wenn der Beschluss nicht getroffen worden wäre, hätten wir Hammelsbrunnen als ausgewiesene Gewerbefläche in die Planung aufgenommen.

Das wird automatisch passieren, falls es eine wie auch immer geartete Entscheidung gegen Breitwiesen gibt:

Wenn dem so wäre, nehm ich Breitwiesen wieder raus und Hammelsbrunnen ist wieder drin.

Aktuell ist der Stand: “Wir werden Hammelsbrunnen mit regionalplanerischen Restriktionen überziehen.” Konkret: Da wird so schnell nichts mehr gebaut.

Übergreifende Regionalplanung

Den Hintergrund, warum der Regionalplaner, den Entschluss des Gemeinderats begrüßt, schildert er so: Hammelsbrunnen sei aktuell im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Regionalplanung sammelt zur Zeit alle Flächennutzungspläne ein und verbindet diese in einer übergreifenden Regionalplanung:

Wer Änderungen haben will, musste die bis vergangenen Herbst anmelden.

Das heißt, im April kommt es zur Anhörung bei der Verbandsversammlung. Im Mai geht die Vorplanung an die Träger öffentlicher Belange mit einer mindestens drei Monate dauernenden Offenlage. Im September/Oktober wird wieder beraten. Rund 1.500 Stellen werden gehört. Dazu können natürlich auch Bürger Einwände und Anregungen vorbringen:

Das mag hier und da gesetzlich nicht notwendig sein, aber wir nehmen darauf natürlich Rücksicht.

Das heißt, auch hier hat die BI “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” wiederum die Möglichkeit, sich gegen den Flächentausch zu wenden. Aber immer im Bewusstsein, dass, sollte es keinen Tausch geben, der alte Flächennutzungsplan mit Hammelsbrunnen gelten wird.

Geschmäckle

Das Verfahren ist sehr aufwendig und wird in etwa zweieinhalb Jahren beendet sein. Dann gelten die Flächennutzungspläne, die dort eingearbeitet sind. Für eine mittelfristige Planung spielen die 700-750 Hektar Konversionflächen eine unsichere Rolle: Viele zu viele rechtliche Unwägbarkeiten lasten noch auf den Arealen, als das man sie auch nur  grob überplanen könne. Aus Sicht von drei bis fünf Jahren wird sich da vermutlich nicht sehr viel tun – Kommunen, die dann aber initiativ werden wollen, brauchen ihre beplanbaren Flächen – soweit die Regionalplanung.

Die Tatsache, dass Oberbürgermeister Bernhard schon gut ein Jahr an dem Projekt arbeitet, es dann aber im Galopp durch den Gemeinderat gebracht hat, hat mindestens ein Geschmäckle. Auch für den Gemeinderat, der insgesamt sehr überrascht getan hat, weil man angeblich auch nur kurz von den Planungen wusste. Sollte aber auch der Gemeinderat (oder Teile) schon früher als bislang bekannt von den Planungen gewusst haben, wird es streng. Dann hätte das Gremium mit all seinen politischen Volksvertretern ebenfalls kein Interesse gezeigt, die Bürger “frühzeitig” in Kenntnis zu setzen und jetzt sogar einen gesetzlichen Bürgerwillen vorsätzlich verletzt, indem nicht über das Bürgerbegehren entschieden worden ist.

“Bürgernähe” geht auch anders

Die jetzt beschlossenen “Bürgerräte” sind beim besten Willen kein Beweis dafür, dass OB Bernhard bürgerfreundlich agiert. Es ist der letzte Versuch, die im Hauruck-Verfahren durchgezogene Entscheidung für den Aufstellungsbeschluss irgendwie zu retten und den Anschein zu wahren, alle laufe in einem geordneten Verfahren ab.

Ein geordnetes Verfahren hätte spätestens 2010 den Plan bekannt gemacht, die Flächen tauschen zu wollen. Dann hätten sich Bürgerschaftschaft in öffentlicher Debatte eine Meinung bilden können. Und es wäre keine Rechtsunsicherheit entstanden, falls Bürger ein initiierendes Bürgerbegehren geplant hätten. Dann hätte es einen Bürgerentscheid geben können – der sich hinterher als gut oder falsch erwiesen hätte, ganz unabhängig vom Ausgang.

So bleiben zwei Alternativen: Entweder hat die Verwaltung das wichtige Thma verschlafen oder verbummelt oder sie bis zum letzten Ausweg gewartet, um Druck aufzubauen und eben keine Diskussion zuzulassen. Beide Varianten sind nicht sehr charmant und vor allem eins nicht: bürgerfreundlich.

Tatsächlich wurden Fakten geschaffen. Es gibt kein “Wachstum im Verbrauch”, wie Regionalplaner Manfred Hopfauf sagt. Das ist bezogen auf die ausgewiesenen Flächen zutreffend. Der Verbrauch der Energie der Bürger, der Verbrauch von politischer Glaubwürdigkeit des OB und des Gemeinderats hingegen, sind exorbitant hoch.

 

Zahl der Kinder und Jugendlichen im Wahlkreis Weinheim aber rückläufig

Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stärksten zu – auch bei den Kindern

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Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.

 

Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. März 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen für die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach führt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.

Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.

Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurückgegangen.

Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rückläufig.

Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Überblick:

Gemeinde Kinder Gesamt
01. Ilvesheim 236 703
02. Dossenheim 107 499
03. Hirschberg 52 134
04. Edingen-Neckarhausen 19 252
05. Heddesheim -64 65
06. Hemsbach -54 60
07. Schriesheim -34 53
08. Ladenburg -24 40
09. Laudenbach -72 -59
10. Weinheim -271 -10

Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder für die Gemeinden durch Zuschüsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man Zuzüge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.

Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils große Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.

Gutachten gegen Gutachten

Dossier Breitwiesen: Juristische Standpunkte

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Rechtsstreit oder alternativer Ausgang - das ist offen.

 

Weinheim, 17. März 2012. (red) Oberbürgermeister Heiner Bernhard und die Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” haben ihre Anwälte in Stellung gebracht und per juristischem Gutachten die jeweilige Position gestützt. Beide behaupten, Recht zu haben. Das aber kann nicht sein. Nur eine Seite kann Recht haben – juristisch entscheiden kann das nur ein Gericht. Politisch der Gemeinderat.

Von Hardy Prothmann

Wer Recht hat ist eine andere Frage als “wer Recht bekommt”. Laut der beiden Gutachten haben beide Recht – der OB, der Breitwiesen als Gewerbegebiet ausweisen will und die BI, die das verhindern möchte.

Juristisch ist dieser Streit abschließend nur vor Gericht zu klären. Erst vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, dann vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Die juristische Ausgangslage habe “es in sich”, sagte der Rechtsanwalt der BI Robert Hotstegs gestern bei der Info-Veranstaltung des Bündnisses, das die Breitwiesen als Ackerland erhalten will:

Sie können hier mit einer Klage Rechtsgeschichte schreiben.

Es geht um grundsätzliches: Nämlich, ob ein Aufstellungsbeschluss für eine Flächennutzungsplanänderung bereits eine Bauleitplanung ist oder nicht.

Das ist entscheidend für die Frage, ob ein Bürgerbegehren und damit auch ein Bürgerentscheid überhaupt zulässig ist oder nicht. Denn gegen Bauleitpläne sind Bürgerbegehren gemäß dem Negativkatalog der Gemeindeordnung eindeutig nicht zulässig. Das gilt für Baden-Württemberg. In Bayern oder Hessen ist dies sehr wohl zulässig – Bürgerbeteiligung also wesentlich freier.

Im Baugesetzbuch steht:

§ 1
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Es kommt auf den Standpunkt an

Wer juristisch spitzfindig ist, wird sagen, der Aufstellungsbeschluss für einen Antrag auf Änderung eines Flächennutzungsplans ist noch kein Flächennutzungsplan und somit ist ein Bürgerentscheid zulässig.

Wer das Gesetz “auslegt”, sagt, der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt zum Flächennutzungsplan und damit quasi schon ein Teil und gegen Flächennutzungspläne sind Bürgerbegehren nicht zulässig.

Ein vergleichbarer Fall wurde in Baden-Württemberg noch nicht verhandelt – man weiß also nicht, zu welcher Auffassung die Gerichte in der Vergangenheit bereits tendiert haben. Insofern vertreten beide Gutachten Standpunkte, aber keine Gewissheit.

Beschlossen ist beschlossen – und weiter?

Beide Gutachten sind umfangreich, wobei die von der BI beauftragte Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen sehr viel differenzierter argumentiert und auch grundsätzliche Behinderungen von Bürgerbeteiligungsverfahren durch eine ungenaue Gesetzgebung thematisiert.

Ein wichtige Einschätzung nahm Rechtsanwalt Hotstegs während der Info-Veranstaltung vor:

Juristisch ist es unerheblich, ob der Gemeinderat beschlossen hat, was er beschließen wollte oder etwas anderes. Ein Beschluss ist ein Beschluss.

Eine nachträgliche Änderung sei nicht möglich – nur die Aufhebung des Beschlusses, um dann möglicherweise einen neuen zu fassen.

Die Argumentation des Rechtsanwalts Dr. Thomas Burmeister im Sinne der Verwaltung, die Bürger hätten ausreichend Zeit gehabt, ein initiierendes Bürgerbegehren anzustreben, ist ebenfalls unerheblich, denn die BI hat ein “kassierendes Bürgerbegehren” verlangt. Der Unterschied: Im einen Fall wollen die Bürger etwas erreichen, im anderen etwas verhindern.

Zulässig oder nicht zulässig?

Vor Gericht dürfte nur der eine Aspekt zentral sein: Ist das Bürgerbegehren zulässig? Ja oder nein. Betrachtet man sich die beiden unterschiedlichen Argumentationsketten in den Gutachten, darf man davon ausgehen, dass dies eben nicht klar ist. Auch Burmeister formuliert oft in “Annahmen”.

Sollte der Gemeinderat beschließen, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, so kann jeder der fast 4.700 Unterzeichner gegen den Beschluss klagen.

Sollte der Gemeinderat das Bürgerbegehren zulassen, kann der OB Einspruch einlegen, es wird neu verhandelt, bleibt es bei dem Ergebnis, kann der OB erneut widersprechen, dann würde das Regierungspräsidium entscheiden und sollte dies im Sinne einer “Unzulässigkeit” geschehen, könnte wieder jeder Unterzeichner dagegen klagen.

Dokumentation:

Gutachten der Stadtverwaltung

Gutachten der Bürgerinitiative

Weinheim-App schon verfügbar

Weinheim auf dem Smartphone

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Weinheim, 17. Januar 2012. Ab Mittwoch gibt es die Weinheim-App – zumindest wird sie dann auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Wir waren neugierig und haben die App schon gefunden. Zumindest für ein Android-Handy. Wir haben einen Blick drauf geworfen – und sind enttäuscht.

Von Hardy Prothmann

Leider, leider ist die Weinheim-App kein großer Wurf und wird auch keiner werden.

Erstens werden 16,3 MB installiert. Das ist deftig viel. Und sie startet sehr langsam. Und über weite Teile ist sie nix anderes als ein Adressverzeichnis.

Wirklich praktische Dinge, die man unbedingt brauchen könnte, sind nicht umgesetzt. Klar, es gibt ein Verzeichnis zu Parkplätzen. Und man kann sogar per Fingertipp die Telefonnummer übernehmen – doch was hilft das, wenn ich ein Parkhaus in der Nähe suche?

Zu breit fürs Handy.

Hier wäre eine Verbindung zu Google Maps klasse oder zum Navi – das zeigt mir aber sowieso die Parkhäuser an. Wofür brauche ich also eine Parkplatzadressliste?

Schulen, Kirchen, Kindergärten, Vereine, Hotels, Gastronomie, Gesundheit, Sehenswürdigkeiten – eine Adressliste jagt die nächste.

Parkscheibenkonzept

Die Bedienung ist die einer Parkscheibe. Man legt den Finger auf und kann die Adresslisten dann im Kreis herumjagen.

Lustig ist die Ämter- und Behördenliste. Die wird, wer hätte es gedacht, mit einem Stempel symbolisiert. Und wie alle Listen ist sie unübersichtlich, weil nicht alphabetisch sortiert. Irgendwo taucht auch REFERAT DES OBERBÜRGERMEISTERS auf. Tatsächlich in Großbuchstaben geschrieben.

Das führt dazu, dass das RdOB (wir kürzen das mal ab) gar nicht angezeigt werden kann, ohne abgeschnitten zu werden. Drehen lässt sich die App bislang nicht.

Die Webcam zeigt am Abend ein taghelles Bild – auch sie funktioniert noch nicht. Dafür aber die Liste der Sponsoren – die hoffentlich nicht zu viel Geld ausgegeben haben für die Unterstützung dieser App.

Und überall gibt es Platzhalterbilder, weil echte Bilder noch nicht eingfügt sind.

Wirklich enttäuschend ist die Kategorie Sehenswürdigkeiten. Hier werden zu den vielen schönen Entdeckungen, die Weinheim zu bieten hat, jeweils ein Foto und die Adresse eingeblendet. Das wars. Enttäuschend.

Das Layout erinnert an Homepages in der Vor-Web 1.0-Zeit. Es rockt gar nicht.

Vergnügen und Information? Eher nicht.

Im Impressum steht:

Diese App wurde erdacht und gestaltet zu ihrem (sic!) Vergnügen und ihrer Information vom Kulturnetz Weinheim. Nutzen Sie diese, um Weinheim besser kennenzulernen und zu ihrer täglichen Information.

Fazit: Die Verantwortlichen sollten weiter “erdenken”, denn so macht das kein Vergnügen und ganz sicher wird man mit dieser App die Stadt Weinheim nicht besser kennenlernen.

Schade auch – es hätte was werden können.

Politische PR-Berichterstattung – RNZ schweigt

rnzimpressum

"Mens agitat molem" hat die RNZ als Leitspruch - "der Geist bewegt die Materie". Fragt sich nur, welche Art von Geist gemeinst ist.

Rhein-Neckar, 22. November 2011. (red) Am 17. November 2011 hat die Redaktion auf dem Rheinneckarblog.de aufgedeckt, dass die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) politische PR-Propaganda für die CDU und Stuttgart 21 macht. Ein Text des CDU-Landtagsabgeordneten Georg Wacker war als redaktioneller Text getarnt in weiten Teilen inhaltlich und sogar wortgleich übernommen worden. Wir haben die Chefredaktion damit konfrontiert und um Auskunft gebeten, ob sich die RNZ noch als unabhängige Zeitung oder als Propaganda-Organ sieht. Die Frage scheint beantwortet.

Von Hardy Prothmann

Angeblich hatte den Text der Redakteur Stefan Hagen geschrieben – schließlich war der Artikel mit seinem Namen gekennzeichnet. Auf Rückfrage bei Herrn Hagen hat dieser den Text als seinen eigenen ausgegeben. Zu dumm nur, dass am Tag vor Erscheinen der Ausgabe der mehr oder weniger gleiche Text schon beim CDU-Politiker und früheren Staatssekretär Georg Wacker auf dessen Homepage erschienen war.

Wir haben die Chefredaktion der RNZ um Antwort gebeten, wie es dazu kommen konnte. Seit dem 17. November hatte die RNZ Zeit, zu der brisanten Frage Stellung zu beziehen, ob sich die Zeitung als unabhängig oder als parteipolitisches Propaganda-Blatt begreift. Oder, ob Herr Hagen gar als “Ghostwriter” für Herrn Wacker arbeitet und damit tatsächlich “seine eigenen” Texte in der Zeitung nochmals veröffentlicht? Immerhin beharrte er darauf, dass der abgedruckte “sein Text” sei.

Eine Antwort fehlt bis heute und wird vermutlich auch nicht mehr kommen. Doch auch eine Nicht-Antwort ist eine Antwort. Jede anständige Redaktion, die sich einem unabhängigen Journalismus verpflichtet fühlt, hätte geantwortet und diese vermeintlich unhaltbaren Vorwürfe zurückgewiesen oder im Falle eines Fehlers diesen eingestanden, korrigiert und die nötigen Konsequenzen gezogen.

Nicht so die RNZ-Chefredaktion. Die beiden Chefredakteure schweigen. Kein Dementi, kein Eingeständnis eines Fehlers, keine Erklärung. Nur ein schwaches Wegducken.

Tatsächlich ist es unerheblich, ob die Zeitung Parteipropaganda für die CDU oder eine andere Partei macht. Propaganda bleibt Propaganda und hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Da kann die Zeitung noch so stolz sein, als erste Zeitung 1945 in Württemberg-Baden gegründet worden zu sein – mit solchen miesen Methoden rangiert man sich aufs journalistische Abstellgleis ohne Chance auf Anschluss.

Möglicherweise versteht man aber unsere Anfrage auch nicht, weil diese Art “zu arbeiten” mittlerweile der “publizistische Standard” bei der RNZ ist.

Immerhin: CDU-Mann Georg Wacker “steht zu seiner Interpretation” und hat auf einen weiteren Bericht von uns reagiert, in dem wir der CDU Weinheim unredliche Stimmungsmache vorwerfen.

Lesen Sie zum Thema:

Nachgefragt: Wie wird aus einer politischen PR-Meldung ein redaktioneller Text in der RNZ?

Wacker steht zu Interpretation der Herrmann-Antwort

Offener Brief an die CDU Weinheim: Unredlich ist, wer falsch Zeugnis ablegt

Nachgefragt: Wie wird aus einer politischen PR-Meldung ein redaktioneller Text in der RNZ?

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Ist das Umtexten einer politischen PR-Meldung tatsächlich geeignet, als redaktioneller Text veröffentlicht zu werden? Oder ist das Betrug am Leser?

Weinheim, 17. November 2011. (red) Nicht nur der Politik, sondern auch den Medien muss man “auf die Finger schauen”, wenn seltsame Dinge passieren. Aktuell erschien in großer Aufmachung am 15. November ein Text in der RNZ, den angeblich der Redakteur Stefan Hagen geschrieben hat. Das Problem: Dieser Text ist mit allen wesentlichen Inhalten und teils wortgleich bereits am 14. November 2011 erschienen – auf der Homepage des CDU-Landtagsabgeordneten Georg Wacker.

Von Hardy Prothmann

Eigentlich sollen die Medien als “vierte Gewalt” ja die Politik kritisch begleiten. Das ist auch gut so. Schlecht wird es, wenn Medien mit der Politik gemeinsame Sache machen.

Am 27. November gibt es eine Volksabstimmung über das Schicksal von Stuttgart 21. Am 15. November erscheint in der Rhein-Neckar-Zeitung ein Text, der jeden Zusammenhang zwischen S21 und dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar zurückweist.

Angeblich seien Kritiker widerlegt – es gebe keinen Zusammenhang. S21 habe keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung der S-Bahn, so lautet die Botschaft kurz zusammengefasst. Die “Gegenseite” wurde für diesen Text nicht gehört. Ein klarer handwerklicher Fehler.

Mehr als erstaunlich ist, dass dieser angeblich redaktionelle Text bereits einen Tag zuvor erschienen ist. Als Information des CDU-Landtagsabgeordneten Georg Wacker. Und erstaunlich ist, dass tags drauf beispielsweise die CDU Ladenburg ebendiesen Text als “Pressemitteilung” verschickt.

Da kommen Fragen auf: Beispielsweise zur Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Rhein-Neckar-Zeitung. Wie kann es sein, dass ein einseitiger Text, der zudem unwahre Aussagen enthält, es als ein von einem Redakteur gefertigten Artikel in die Rhein-Neckar-Zeitung schafft?

Wir haben versucht, von der Rhein-Neckar-Zeitung Auskunft zu erhalten. Ob wir eine Antwort erhalten ist offen. Aber auch keine Antwort wäre eine Antwort.

Links:

Originalartikel beim CDU-Landtagsabgeordneten Georg Wacker

Artikel in der RNZ

Dokumentation unserer Anfrage:

An die Chefredaktion RNZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. November 2011 berichtet die RNZ in der Ausgabe 264 auf Seite 9 unter der Überschrift “Verzögerungen Ja – aber nicht wegen S21″ über einen nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen S21 und dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar.

Der Redakteur Stefan Hagen zitiert darin Herrn Wacker und andere CDU-Mitglieder und beruft sich auf ein Schreiben des Verkehrsministeriums.

Nach unseren Recherchen handelt es sich bei dem angeblich durch Herrn Hagen verfassten Text in allen wesentlichen Teilen um einen Text, der von Herrn Wacker am 14. November, also einen Tag zuvor auf dessen eigener Homepage veröffentlicht worden ist.

Wir haben dazu berichtet:
http://weinheimblog.de/2011/11/16/offener-brief-an-die-cdu-weinheim-unredlich-ist-wer-falsch-zeugnis-ablegt/

Unser Versuch, die Umstände der Entstehung dieses Textes zu erfragen, ist gescheitert. Herr Hagen hat uns telefonisch folgendes mitgeteilt:

“Das ist mein Text, ich habe den verfasst und bearbeitet. Ich bedanke mich herzlich.”

Dann legte Herr Hagen auf.

Wir würden nun gerne wissen, ob es bei der RNZ üblich ist, PR-Texte von politischen Parteien, insbesondere der CDU, inhalts- und auch wortgleich als selbständig verfasste redaktionell-journalistische Leistungen von Redakteuren zu veröffentlichen?

Wenn dem so ist, würden wir gerne in Erfahrung bringen, wie sich das mit einem unabhängigen und objektiven Journalismus verträgt? Sollten Sie keinen überparteilichen und unabhängigen Journalismus betreiben, hat sich die Frage natürlich erübrigt. Dann hätten wir aber gerne eine kurze Bestätigung, dass Sie einen parteiischen und abhängigen Journalismus betreiben und verantworten.

Darüber hinaus möchten wir gerne wissen, ob es vielleicht sogar vorstellbar ist, dass Herr Hagen den Text für Herrn Wacker geschrieben hat und seine Aussage, es handle sich um “seinen” Text somit zutreffend ist. Dann wäre unsere Feststellung, dass es sich nicht um einen Text von Herrn Hagen handelt, natürlich haltlos.

Eventuell war Ihnen nicht bekannt, dass Herr Hagen, unabhängig davon, ob er seinen eigenen Text oder den von Herrn Wacker, umgeschrieben hat. Wenn dem so ist, würde uns interessieren, welche Konsequenzen Sie aus dieser Kenntnis ziehen?

Wären Sie eventuell bereit, sich bei Ihren Lesern zu entschuldigen und einen Text an gleicher Stelle zu veröffentlichen, der die “unglückliche” Genese dieses Propaganda-Stücks erklärt? Vielleicht sogar verbunden mit einer Versicherung, dass Sie alles dafür tun, dass sich solche “unglücklichen” Veröffentlichungen nicht wiederholen?

Wir bedanken uns recht herzlich vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Das Weinheimblog.de

Hardy Prothmann

Offener Brief an die CDU Weinheim: Unredlich ist, wer falsch Zeugnis ablegt

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Der Originalauszug des Schreibens des Verkehrsministeriums. Stuttgart 21 wird in der gesamten Drucksache nicht ein einziges Mal auch nur erwähnt. Der CDU-Landtagsabgeordnete interpretiert daraus eine "Widerlegung der Propanda des Grünen-Abgeordneten Hans-Ulrich Sckerl", die RNZ führt diese Behauptung als Beleg an und die CDU Weinheim beruft sich auf die Zeitung, um unserer Redaktion "Unredlichkeit" vorzuwerfen. Das hat schon fast die Qualität "kommunistischer Kampfpropaganda". Quelle: Drucksache 15/754

 

Weinheim, 16. November 2010. Der Pressesprecher der Weinheimer CDU, Dr. Thomas Ott, hat uns eine “unredliche Berichterstattung” im Zusammenhang mit einem Interview zu Vor- und Nachteilen von Stuttgart 21 für die Region vorgeworfen. Dieser Vorwurf ist unhaltbar und das Gegenteil ist richtig: Nicht wir arbeiten unredlich, sondern die CDU äußert sich unredlich und stützt sich dabei auf eine falsche und unredliche Berichterstattung in der Rhein-Neckar-Zeitung.

Von Hardy Prothmann

Herr Dr. Ott – wir schätzen Sie wie alle anderen Leserinnen und Leser für kritische Kommentare. Wenn Sie allerdings anfangen, dummes Zeugs zu schreiben, bleibt uns nur, Sie zur Besinnung zu rufen. [Weiterlesen...]

Transparente Politik: Wie die kleine Gemeinde Seelbach anderen zeigt, was die Zukunft ist

Guten Tag!

Rhein-Neckar/Seelbach, 16. November 2011. Während sich die Bundesregierung seit kurzem scheinbar transparent gibt, gibt es sie bereits seit langem: Die echte Transparenz. Ein kleiner Ort im Schwarzwald macht vor, was andere nur vorgeben zu tun: transparente Politik. Die Gemeinde Seelbach überträgt, als wäre das eine Selbstverständlichkeit, die Gemeinderatssitzungen übers Internet. Einfach so. Und alle sind zufrieden.

Kommunalpolitik zuhause über den Bildschirm des Computers im Internet verfolgen – was vor zehn Jahren schier undenkbar schien, ist heutzutage kein Problem mehr. Zumindest technisch gesehen – in vielen Köpfen hingegen ist das noch eine “unerhörte” Sache.

Weniger Zuschauer im Saal können es nicht werden.

Dabei ist die Zuschauerresonanz bei den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen meist mehr als überschaubar. Häufig kommen gar keine Gäste.

Dabei ist das politische Interesse der Bevölkerung durchaus gegeben – aber zwei, drei Stunden, manchmal noch länger zum Schweigen verurteilt im Raum zu sitzen, dafür haben nur wenige Zeit. Dabei interessieren sich die Menschen für die Ortspolitik. Reden auf der Straße, in der Kneipe, im Freundeskreis über das, was sie aus zweiter, dritter, vierter Hand haben.

Viele Themen sind nicht wirklich spannend – andere dafür aber von großer Bedeutung.

Wer noch arbeitet, gerade müde nach Hause gekommen ist oder sich um die Kinder kümmern muss, kann eventuell den Sitzungstermin nicht wahrnehmen, würde sich aber gerne später anschauen, was verhandelt worden ist.

Transparenz gibt Antworten und vermeidet Spekulationen.

Wer will es aber dem eigentlich interessierten Bürger verübeln, sich den Weg ins Rathaus zu sparen, wenn Entscheidungen und Beschlüsse in den Medien nachzulesen sind? Aber berichten diese Medien wirklich vorbehaltlos? Haben sie wirklich alle wichtigen Informationen richtig übermittelt? Oder wird gerne was vergessen, was nicht “in den Bericht passt”?

Wer wirklich informiert sein will, kennt das Original und vergleicht das mit der “Übermittlung” durch andere.

Wird jemand falsch oder nicht zutreffend zitiert? Wie soll man das wissen, wenn man nicht dabei war? Was sagen Bürgermeister und Gemeinderäte in den öffentlichen Sitzungen tatsächlich? Wer sagt was? Worüber und wie wird abgestimmt?

Alles live oder im Archiv abrufbar: Die Seelbacher Gemeinderatssitzungen werden bereits seit 2004 im Internet übertragen.

Eine Live-Berichterstattung kann den Bürgern all diese Fragen beantworten, ohne dass diese das Haus verlassen müssen – beispielsweise auch ältere Menschen, von denen immer mehr das Internet als Anschluss zur Welt schätzen lernen.

Widerstand kommt vor allem von den Gemeinderäten.

Die Betreiber lokaler Blogs und Internet-Lokalzeitungen kämpfen gegen viel Widerstand - gegen verstaubte Hauptsatzungen und viele Vorurteile lokaler Politiker. Einen (vorerst) weiteren, bedingt erfolgreichen Versuch, Lokalpolitik live ins Netz zu übertragen, gab es im September in Passau, wo einiger Wirbel um das Thema entstand.

Vor allem die SPD machte die Modernisierung zur Provinzposse – die SPD-Mitglieder wollten sich auf keinen Fall aufnehmen und zeigen lassen. So hätte die Übertragung mit jeder SPD-Wortmeldung unterbrochen werden müssen. Nachdem sich die SPD in Passau der Lächerlichkeit preisgegeben hat, hat man sich besonnen und ist nun doch “auf Probe” einverstanden, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.

Engagierte Schüler und 5.000 Euro Budget fürs Bürgerfernsehen.

Es geht aber auch anders, wie eine kleine Gemeinde im Schwarzwald zeigt. Unter dem Titel Seelbach-TV überträgt die Gemeinde Seelbach bereits seit 2004 alle Gemeinderatssitzungen ins Netz und bietet sie anschließend lückenlos zum Download übers Internet an.

Das Gesamtbudget dafür beträgt vergleichsweise günstige 5.000 Euro pro Jahr. Acht bis neun Schülerinnen und Schüler der örtlichen Realschule führen in wechselnden Teams zwei Kameras und bedienen die sonstige Technik. Die Fachhochschule Kehl betreut das Projekt als Partner.

In den Sitzungen haben wir nie so viele Zuschauer, sagt Pascal Weber.

Hauptamtsleiter Pascal Weber ist begeistert: “Aus unserer Sicht ist das Projekt ein toller Erfolg.” Das zeigen die “Einschaltquoten” der 5.000-Einwohner Gemeinde: mehrere Dutzend bis weit über 100 “Zuschauer” hat das Bürger-TV in Seelbach. Regelmäßig.

Rechnet man diese Zahlen hoch, wären das beispielsweise für Hirschberg an der Bergstraße 60-180 Besucher pro Sitzung, für Ladenburg 70-200, für Weinheim 250-720 Besucher. Tatsächlich nimmt in Hirschberg oft niemand, manchmal wenige und sehr selten vielleicht ein Dutzend Besucher teil. Der aktuelle Besucherrekord in Weinheim war 2011 im Oktober mit rund 130 Zuschauern zum Aufregerthema “Breitwiesen” – sonst sind ein paar bis höchstens ein Dutzend Zuschauer die “Höchstgrenze” an Interesse.

SeelbachTV.de - Transparenz als Normalzustand.

Die Skepsis war schnell vorbei.

Gab es keine Bedenken? “Doch”, sagt Hauptamtsleiter Weber:

Zu Beginn waren rund ein Drittel unserer 18 Gemeinderäte skeptisch. Was wenn ich stammle oder blöd wirke, so in der Art waren die Bedenken. Aber nach den ersten paar Sitzungen hat sich die Skepsis gelegt und seitdem achtet keiner mehr auf die Kameras. Die gehören dazu.

Wer denkt, Seelbach ist vielleicht ein Ort, den “Aktivisten” übernommen haben, irrt. Seelbach ist eine absolut typische Gemeinde. Die CDU stellt sieben, eine Freie Wählerliste sechs und die SPD fünf Gemeinderäte – die meisten sind zwischen 50 und 60 Jahre alt.

Rechtlich abgesichert.

Rechtlich ist die Übertragung abgesichert: Alle Gemeinderäte und Verwaltungsangestellte haben ihre Zustimmung erklärt und Bürger werden in der Fragestunde um Erlaubnis gebeten: “Da hat noch nie einer widersprochen”, sagt Pascal Weber. Und laufen die Sitzungen anders als sonst? “Überhaupt nicht, die Gemeinderäte sprechen ihr breites Badisch und diskutieren die Themen wie immer.”

Seelbach ist insgesamt ein anschauliches Beispiel, wie transparente Lokalpolitik aussehen kann. Auf der Gemeindeseite werden die Beschlussvorlagen zu den Gemeinderatssitzung schon im Vorfeld veröffentlicht (inkl. aller Zahlen und Fakten) und auch die Sitzungsprotokolle stehen nach den Sitzungen schnell und dauerhaft online zur Verfügung.

Das sind traumhaft transparente Zustände – im Vergleich zu dem Großteil der Kommunen im Land ist Seelbach hier Spitzenreiter. Universitätsstädte wie Heidelberg sind dagegen altbacken – hier wurde Ende 2009 eine Live-Übertragung aus dem Gemeinderat per Beschluss verhindert.

Teilhabe erfodert auch mehr Transparenz der Entscheidungen.

Und wie traurig sind die Zustände in Nordbaden, unserem Berichtsgebiet: Pfenning in Heddesheim, der Sterzwinkel in Hirschberg und aktuell “Breitwiesen” in Weinheim sind drei absolute Negativbeispiele. Intransparente Entscheidungen am Bürger vorbei präg(t)en diese “Vorhaben”. Vieles wurde im Hinterzimmer entschieden, nicht-öffentlich und es ist kein Wunder, dass die Menschen alle Formen von Klüngel mutmaßen.

Der Forderung nach Transparenz und Bürgerbeteiligung steht die Realität gegenüber. Hier vor Ort werden so viele Themen wie möglich sogar bevorzugt “nicht-öffentlich” verhandelt.

Wer das ändern möchte, kann sich an den Gemeinderat seines Vertrauens wenden und nachfragen, wie lange das noch mit der Geheimniskrämerei weitergehen soll und ob man nicht endlich bereit ist, im 21. Jahrhundert anzukommen und sich das Interesses und die Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger zunutze zu machen.

Mehr zum Thema gibt es auf dem Politblog [x Politics]. Dort geht es um Trends und Bewegungen, die fernab der parteipolitischen Tagesagenda die gesellschaftliche Zukunft gestalten und verändern.

Anmerkung der Redaktion:
Der vorliegende Artikel ist eine überarbeitete Fassung. Das Original wurde von der Tegernseer Stimme im bayerischen Gmund veröffentlicht, die ein ähnliches Lokalzeitungsnetzwerk betreibt wie unser Angebot. Der Geschäftsführer der Lokalen Stimme, Peter Posztos und Hardy Prothmann, verantwortlich für dieses Blog, betreiben zusammen die Firma istlokal Medienservice UG (haftungsbeschränkt), deren Geschäftsziel der Aufbau von unabhängigen Lokalredaktionen zur Förderung der Meinungsvielfalt und Demokratie ist.

Unter istlokal.de sind bislang rund 50 lokaljournalistische Angebote in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert. Die Lokaljournalisten tauschen über weite Strecken hinweg Themen und Erfahrungen aus, die woanders vor Ort ebenfalls wichtig sind. Dabei nutzen sie das “weltweite Netz” heißt, um vor Ort kompetent, interessant, aktuell und hintergründig zu informieren.

Regierungspräsidium: Bürgerbegehren “Breitwiesen” vermutlich nicht zulässig

Erstaunlich: Verschiedene Gemeinderäte behaupten, der OB hätte sie unter Druck gesetzt - die 130 Zuschauer der Sitzung scheinen die Stadträte nicht bemerkt zu haben.

Guten Tag!

Weinheim/Karlsruhe, 15. November 2011. Schlechte Nachrichten für die Initiatoren des Bürgerbegehrens “Schützt die Weinheimer Breitwiesen”: Auf Anfrage zeigte sich das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde skeptisch, ob das Bürgerbegehren gesetzlich noch möglich ist.

Von Hardy Prothmann

Zwischen 1.100 und 1.500 Unterschriften sind durch die Initiative schon gesammelt worden – für eine genaue Angabe fehlt noch die Prüfung, die am Wochenende erfolgen soll, sagt Elisabeth Kramer, Stadträtin der GAL und einer der Mitinitiatorinnen des Bürgerbegehrens. Das macht Mühe, aber das Engagement der Gegner der Breitwiesen-Bebauung ist sehr hoch.

Weinheim=Rheinstetten?

Vielleicht ist die ganze Mühe umsonst – denn die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, zeigt sich auf unsere Nachfrage skeptisch, wie uns ein Sprecher mitteilt: [Weiterlesen...]