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Donnerstag, 29. August 2013

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Geprothmannt

Darf man Rechte mit Eiern bewerfen?

Rhein-Neckar, 18. Februar 2013. (red) In Mannheim haben Bürger/innen, Politik-Vertreter und Mitglieder der linken Szene der NPD wieder einmal gezeigt, dass sie Widerstand gegen Rechtsradikale leisten. Das ist gut so. Nicht gut sind die Begleitumstände.

Von Hardy Prothmann

Es gibt Kommentare, die schreibt man nicht gerne. Aber sie müssen trotzdem geschrieben werden. Am Samstag hat die rechtsradikale NPD eine Kundgebung in Mannheim angemeldet. Die Partei nimmt damit ein Grundrecht unserer Verfassung wahr – ob das den Gegnern der Partei passt oder nicht. Artikel 8 Grundgesetz legt fest:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

“Darf man “Rechte” mit zweierlei Maß messen?” “Nein!” findet Chefredakteur Hardy Prothmann

Grundrechte gelten grundsätzlich für alle. Wer für sich diese Rechte in Anspruch nimmt, muss sie auch anderen zugestehen, ansonsten wäre die Verfassung nichts wert. Die Polizei hat die Aufgabe, das Recht auf Versammlungsfreiheit abzusichern, wenn ohne diese Sicherungsmaßnahme die Versammlungsfreiheit nicht möglich wäre.

Selbstverständlich hat man auch das Recht eine Gegendemonstration durchzuführen. Von diesem Recht haben die Gegner der Rechtsradikalen Gebrauch gemacht. Die Frage ist aber, wie sie das gemacht haben und ob alle Teilnehmer tatsächlich Demokraten sind. Und hier fangen die Fragwürdigkeiten an.

Wer Polizisten, die sich äußerst defensiv und deeskalierend verhalten, anpöbelt und provoziert, ist ein Störer der öffentlichen Ordnung. Wer sich vermummt und damit eine Identifizierung verhindert, begeht eine Straftat, wer geeignete Dinge mit sich führt, um sich vermummen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Und wer mit Eiern wirft, nimmt potenziell eine Verletzung von Personen in Kauf, mindestens eine Sachbeschädigung, eventuell liegt eine Beleidigung vor. Das entscheiden bei einer Anzeige Gerichte nach der jeweiligen Situation. Und eigentlich hätte die Polizei eingreifen müssen – da die Veranstaltung aber als beendet erklärt worden war, hat sich die Polizei auch hier “maßvoll” entschieden und für einen reibungslosen Abzug der Rechten gesorgt. Was, wenn die Polizei Vermummte und Eierwerfer festgesetzt hätte? Dann wäre ordentlich was los gewesen. Der Katalog der Vorwürfe und Beschuldigungen und Beleidigungen wäre immens. Und ein Wort würde sicher die Runde machen: unverhältnismäßig.

Was, wenn man sich die Situation umgekehrt vorstellt?

Jetzt stellen wir uns die umgekehrte Situation vor. Sagen wir mal, ein “Bündnis für Demokratie” meldet eine Veranstaltung an. Auf den Plan treten vermummte Rechte, die die Versammelten anpöbeln und mit Eiern bewerfen. Was würden die Versammelten fordern? Selbstverständlich ein Einschreiten der Polizei und eine strafrechtliche Verfolgung.

Wer mit zweierlei Maß misst, für sich Verfassungsrechte in Anspruch nimmt, die er anderen nicht zugesteht, zeigt, dass er sich eigentlich nicht an das halten möchte, was er vorgibt zu verteidigen und zu beschützen – die Demokratie.

Eine Zivilgesellschaft hat zivile Mittel, um sich zu positionieren. Sie kann auf einen Rechtsstaat zählen, der für die öffentliche Ordnung sorgt. Wer die öffentliche Ordnung einerseits fordert und andererseits stört und verhöhnt, zeigt sich undemokratisch.

Der überwiegende Teil der Gegendemonstranten hat sich korrekt verhalten. Sie haben Präsenz gezeigt und Lärm gemacht. Das ist ein guter, vorbildlicher ziviler Protest.

Wie kleingeistig sich teils die Antifa-Leute zeigen, erkennt man an der Anzeige gegen den Halter des NPD-Busses, weil dieser mit einer roten Plakete in die Umweltzone der Stadt eingefahren ist. Auf Twitter und bei Facebook sowie bei der Pressemeldung des Bündnisses gegen Rechts fand diese Plakete und die Anzeige dagegen reichlich Beachtung. Mal ehrlich? Wie peinlich ist das denn?

Es geht um mehr. Am liebsten um einen klaren und eindeutigen Widerstand gegen Rechtsradikale. Aber bitte vorbildhaft und respektvoll – nicht gegenüber den Rechten, sondern gegenüber sich selbst, der Polizei. Es geht darum, sich so zu verhalten, wie man auch von anderen erwartet, dass diese sich einem selbst gegenüber verhalten.

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  • Manuel

    Ein immerhin halbwegs ausgewogener Kommentar. Allerdings stößt hier schon bitter auf, dass bereits in der Überschrift “rechts” synonym mit “rechtsradikal” verwendet wird…