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Donnerstag, 29. August 2013

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Ausschuss für Technik und Umwelt

Bebauungsstruktur im Süden der Lützelsachsener Straße soll gesichert werden

Weinheim, 11. Januar 2013. (red/tt) Bei der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am Mittwoch war das einzige Thema die Sicherung der einheitlichen Bebauung am südlichen Rand der Innenstadt. Diese ist durch “großzügige  Einfamilienhäuser” geprägt. Der Anlass des Aufstellungsbeschlusses entstand, weil ein Eigentümer sein großes Grundstück in diesem Bereich neu beplant. Dem Bebauungsplan Nr. 1/01-13 für das Gebiet “Lützelsachsener Straße – Süd” wurde mehrheitlich beschlossen. Finanzielle Auswirkungen entstehen keine, da das Gebiet bereits bebaut und erschlossen ist und somit keine Erschließungskosten entstehen.

Ein Grundstückseigentümer im Bebauungsgebiet “Lützelsachsener Straße – Süd” will entweder seinen Hauptwohnsitz nach Weinheim komplett verlegen und bauen oder das Grundstück verkaufen. Die Verwaltung hat Sorge, dass bei einem Verkauf ein Investor hier ein Gebäude mit maximal zulässigen Wohneinheiten planen könnte. Deswegen soll mit diesem Auftstellungsbeschluss des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) die prägende Bebauung durch großzügige, villenartige Einfamilienhäuser im Süden der Lützelsachsener Straße gesichert werden.

Lützelsachsener Straße

Bebauungsgebiet Lützelsachsener Straße – Süd, Plan: Sitzungsvorlage des Ausschusses für Technik und Umwelt

Die bestehende Bebauungsstruktur zwischen Schubertstraße, Weinbergstraße, Leimengrübweg und Telemannstraße soll erhalten bleiben, um eine Verdichtung und Mehrbelastung des Verkehrs in der Lützelsachsener Straße entgegenzuwirken. Das Stadtbild der Stadt Weinheim soll durch das Gebiet am südlichen Rand der Innenstadt positiv beeinflusst werden. Die beiden Teilbereiche des Gebiets sind in sich homogen und in klarer Struktur bebaut.

Hintergrund der Planung

Der Hintergrund der Planung liegt darin, dass das Planungsgebiet nahe des Bereichs der Lützelsachsener Straße Nord liegt, dessen großzügigen Grundstücke mit großen, repräsentativen Gebäuden bebaut sind. Diese Struktur wurde 2005 im Bebauungsplan Nr. 121 festgelegt und soll übertragen werden. Südlich des Planungsgebietes schließt sich dagegen eine insgesamt uneinheitlichere Struktur mit mehr Wohnungen pro Gebäude an. Diese wurde insbesondere  am Klingenhohlweg in den Jahren 2009/2010 heftig wegen eines großen Bauvorhabens von Anwohnern und daraufhin auch im Ausschuss für Technik und Umwelt diskutiert. Nach einer Prüfung der Bebauung wurde festgestellt, dass diese kaum beeinflusst und rechtlich nicht reguliert werden kann.

Inhalte der Planung

Die Planung soll das Gebiet als reines Wohngebiet mit einer spezifischen städtebaulichen Struktur erhalten, aber gleichzeitig “gebietsverträgliche Entwicklungsmöglichkeiten” zulassen. Die städtebauliche Struktur sieht grundsätzlich nur Einzelhäuser und nur in Ausnahmefällen Doppelhäuser vor. Zudem sind die Grundstücke mindestens zwischen 500 und 1.000 Quadratmeter groß und es sind maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zulässig. Die Sicherung soll über eine Definition der Grundflächenzahl, der überbaubaren Grunstücksflächen und der maximalen Gebäudehöhen erreicht werden.

Verfahren

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kein Vorhaben begründet ist und keine Beeinträchtigung von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung oder von europäischen Vogelschutzgebieten besteht.

 

 

 

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