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Montag, 02. September 2013

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Dokumentation: Das Medienmagazin Zapp (NDR) berichtet über die “Fischfutter-Affäre” Ströbele vs. Heddesheimblog

Rhein-Neckar/Berlin/Hamburg, 01. Dezember 2011. Das Medienmagazin “Zapp” des Norddeutschen Rundfunks hat gestern in seiner Sendung unter dem Titel “Scharfe Geschütze: Ströbele vs. Heddesheimblog” über unsere Berichterstattung, die Abmahnung durch den Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele und die Folgen berichet.

Die vollständigen Interviews finden Sie auf der Seite von Zapp.

Moderation von Kommentaren

Die Moderation liegt bei der Redaktion. Für uns steht fest: Kritische Diskussionen sind erwünscht, persönliche Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren steht in der Netiquette.

  • http://www.spreadly.com Marco

    Ich bin ein wenig unsicher …. War es nun der See in Weinheim oder der in Heddesheim? Kann ich da vielleicht jemanden wegen falscher Infos abmahnen? :-) )

    Marco

  • Thomas Ott

    Mir kommt bei der ganzen Affäre generell zu kurz, dass uns der Ströbele um 2x 3,30 Euro Eintrittsgeld betrogen hat.

    • http://df6ih.de Jürgen Günther

      2 x 3.30 EUR ist als Verharmlosung zu bezeichnen.

      In der zugehörigen Stazung heisst es : … Bußgelder bis EUR 10.000,– …… das mag ja nicht im oberen Bereich anzusiedeln sein, aber ob es eine Lapalie ist ?

  • Cornelia Holtmann

    Ein Blogger vermutete, der jugendliche Angler habe Herrn Ströbeles Frau wohl nur füttern wollen. Netter Versuch, aber die Erklärung überzeugt nicht wirklich. Jeder Anwalt – und Anwälte sind in der Fischfutteraffäre ja wirklich gefragt – würde dies als reine Schutzbehauptung entlarven.
    Vielleicht wäre Herr Ströbele aber dazu bereit, das „unerfreuliche Urlaubserlebnis“ milder zu beurteilen, wenn der Täter ihm glaubwürdig versicherte, er habe lediglich das naturschutzbedingte Badeverbot verteidigen wollen. – Ich weiß: Dem so engagierten Umweltschützer hätten andere Wege offen gestanden. Aber für ein wenig jugendliche Militanz wird Herr Ströbele doch Verständnis haben.
    Es ist ja auch möglich, dass Herr Ströbele dem Jugendlichen nur den richtigen Weg hat weisen wollen: Der Junge muss schließlich begreifen, dass der Weg zur Polizei und zu den Ämtern der rechtsstaatliche und somit einzig gangbare ist. Glücklicherweise hatte der 13-jährige wohl auch keinen Migrationshintergrund. Herrn Ströbele waren auf dem Weg zur Polizei – ich bitte um Entschuldigung – seiner Frau waren auf dem Weg zur Polizei also in keiner Weise die Hände gebunden.
    Hoffentlich hat das Bußgeld für seine Ordnungswidrigkeit (Schwimmen trotz des Badeverbots) Herrn Ströbele nicht allzu hart getroffen. Oder sollten die Behörden es versäumt haben, ein solches zu verhängen? Das allerdings könnte das Vertrauen unseres Jugendlichen in die Rechtsstaatlichkeit erschüttern. Aber wir müssten ihm das ja nicht erzählen.