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Landratsamt informiert über hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten

Mittwoch, 13. Juli 2011
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Rhein-Neckar, 13. Juli 2011. (red) Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. „Feste sollen Spaß und Freude machen, aber nicht krank“, betont der Leiter des Veterinäramtes und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung ist für die Kontrolle der Vereins- und Straßenfest zuständig.

Information des Landratsamts:

„Hygienefehler können beim Umgang mit Lebensmitteln zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Schnell kann bei derartigen Lebensmittelinfektionen – gerade bei Vereins- und Straßenfesten – ein größerer Personenkreis betroffen sein“, erläutert der zuständige Referatsleiter, Rudi Wolf.

Daher sei es von großer Bedeutung, bereits im Vorgriff die Risiken so klein wie möglich zu halten. Denn der Umgang und die Abgabe von Lebensmitteln habe auf diesen Veranstaltungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, so Wolf weiter. Wie auch in den Betrieben der Gastronomie seien bei Vereins- und Straßenfesten die Vorgaben des Gaststätten- und des Lebensmittelrechts zu beachten.

„Die Verbraucher können die auf Straßen- und Vereinsfesten angebotenen Lebensmittel in der Regel mit Genuss und ohne Reue verzehren“, so Dr. Michael. Gravierende Hygienemängel seien selten. Der Hygienestatus der Veranstaltungen habe sich im Laufe der Jahre, auch durch eine offensive Informationspolitik unseres Amtes stetig verbessert. Dennoch fallen den Prüfern der Lebensmittelüberwachungsbehörde immer wieder Verstöße gegen die gute Hygienepraxis auf.

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„Die mit Abstand häufigsten Probleme entstehen bei Vereins- und Straßenfesten dadurch, dass Verunreinigungen, die möglicherweise pathogene Keime enthalten können, durch Unachtsamkeit in das Lebensmittel eingebracht werden oder bereits beim Einkauf enthalten waren“, erklärt Wolf. Durch unsachgemäße Lagerung und Abgabe können sich dann diese Keime stark vermehren und im schlimmsten Fall nach Verzehr eine Erkrankung auslösen.

„Als Grundsatz gilt also, den Eintrag von Verunreinigungen und damit auch von Keimen in Lebensmitteln zu vermeiden und durch geeignete Lagerungs- und Abgabebedingungen eine Vermehrung der Keime zu minimieren“, so Wolf.

Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung hat auch für Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten einen Flyer herausgegeben, der Hinweise für den Betrieb eines Lebensmittelverkaufsstandes und zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln – insbesondere auch zu leicht verderblichen Lebensmitteln – gibt.

Darüber hinaus wird in diesem Faltblatt auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen. Er gibt auch Auskunft über die bauliche Beschaffenheit eines Verkaufstandes und dessen Schutzvorrichtungen. „Um Krankheiten zu vermeiden, müssen insbesondere die Lebensmittel bei vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werden“, betont Wolf.

Diese seien im Flyer in Tabellenform dargestellt. So dürfen beispielsweise rohe Bratwürste nur bis zu maximal vier Grad Celsius und Tiefkühlprodukte bei minus 18 Grad Celsius gelagert werden. Wertvolle Hinweise gibt der Leitfaden auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und der Preisauszeichnungen.

Wer bei einem Fest Verantwortung übernimmt, dem empfiehlt der Lebensmittelexperte vom Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, dieses Merkblatt zu lesen und die Ratschläge in der Praxis zu beherzigen, denn dann wird es mit Sicherheit ein gelungenes Fest.

Der Leitfaden ist erhältlich beim Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Adelsförsterpfad 7, 68168 Wiesloch, Tel. 06222/30734265. Er ist auch im Internet abrufbar unter www.rhein-neckar-kreis.de/Informationsmaterial. Allgemeine Hinweise zu diesem Thema gibt auch Rudi Wolf unter Tel. 06222/3073-4351 oder E-mail: [email protected]

Einen schönen Tag wünscht
Das rheinneckarblog

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