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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – Was das ist und was er bedeutet

Samstag, 4. Dezember 2010
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Ob eine Kennzeichnung im Internet so aussehen wird, wie dieses FSK-Logo, ist noch unklar. Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Guten Tag!

Weinheim, 04. Dezember 2010 (cm). Ab dem 01. Januar 2011 tritt eine aktualisierte Version des “Jugendmedienschutz-Staatsvertrags” (JMStV) in Kraft. Wir sind der Frage nachgegangen, was es mit dem JMStV überhaupt auf sich hat. Was bedeutet er für Anbieter von Telemedien? Welche Bedeutung hat er für Eltern und insbesondere Jugendliche?

Wie der Name des Staatsvertrags bereits verdeutlicht, geht es um den Schutz Jugendlicher vor den Medien. Ein wichtiges Anliegen. Die Novellierung wird jedoch seit einigen Wochen scharf kritisiert. Ihren Höhepunkt erreichte die Kritik vor wenigen Tagen. Doch für wen hat der JMStV überhaupt eine Bedeutung?
Kurz gesagt: Er betrifft jeden.

Der JMStV aus Sicht von Telemedienanbietern

Den größten Einfluss nimmt der JMStV auf Rundfunkanbieter und sonstige “Telemediendienste”. Dies umfasst also Fernsehen, Radio aber auch Internetseiten oder Blogs.

Der JMStV soll sicherstellen, dass Jugendliche keinen “entwicklungsbeeinträchtigenden” Inhalten ausgesetzt werden. Als Beispiel wäre hier Pornografie zu nennen.

Mit dem neuen JMStV werden diese Bedingungen verschärft. So kann es beispielsweise notwendig werden, die Inhalte der eigenen Homepage einer bestimmten Altersgrenze zuzuordnen. Eine grundsätzliche Pflicht zur Kennzeichnung besteht für die Anbieter nicht. Diese Regelung kennt jedoch Ausnahmen.

Der JMStV aus Sicht der Eltern

Für Erziehungsberechtigte wird sich durch den novellierten JMStV erst einmal wenig ändern. Interessant wird es erst, wenn auf den PCs der Kinder Filtersoftware installiert ist, die diese vor “problematischen” Seiten fernhalten soll. Diese Software erfasst nicht alle Seiten. Durch die Kennzeichnungspflicht soll sich diese Situation aber ändern.

Zukünftig sollen die verschiedenen Programme anhand der Kennzeichnung erkennen, ob eine Seite freigegeben werden darf – oder nicht. Ein absoluter Schutz wird nach einhelliger Meinung von Experten dennoch nicht möglich sein. Zudem gibt es viele “Tricks”, wie der Schutz umgangen werden kann.

Der JMStV aus Sicht der Jugendlichen

Für die meisten Jugendlichen dürfte der neue JMStV keine Rolle spielen. Seiten, die zuvor nicht erreichbar waren, werden es auch jetzt nicht sein. Die Lieblings-Websites werden sich entweder gar nicht oder nur geringfügig verändern. So kann beispielsweise eine Alterskennzeichnung auf manchen Websites erscheinen. Gemeint ist damit ein kleines Symbol, das zeigt, ab welchem Alter die Inhalte geeignet sind. Ob eine optische Kennzeichnung tatsächlich in Kraft tritt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Weiterführende Informationen sowie eine ausführliche “Frage-Antwort-Liste” (FAQ) bietet die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter(FSM).

Einen schönen Tag wünscht
Das weinheimblog

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